Was ist das GHS?
Alle Chemikalien unterliegen vor dem Inverkehrbringen grundsätzlich der Einstufungs- und Kennzeichnungspflicht. Indem gefährliche Stoffeigenschaften identifiziert und durch Gefahrensymbole gekennzeichnet werden, sollen Mensch und Umwelt beim Umgang mit Chemikalien vor nachteiligen Auswirkungen geschützt werden.
Weltweit gibt es jedoch sehr unterschiedliche Systeme zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Es kann daher passieren, dass ein Stoff oder Stoffgemisch in einem Land als gefährlich eingestuft und behandelt wird und in einem anderen nicht. Dies führt nicht nur im Transport und im Handel zu Problemen, sondern auch bei den Verbrauchern und im Arbeitsschutz.
Ziel des GHS (Globally Harmonised System) ist es daher, erstmals ein weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien zu schaffen. Überall wo das GHS eingeführt wird, sei es in China, den USA oder in Europa, werden Chemikalien in Zukunft nach einheitlichen Kriterien eingestuft und gekennzeichnet. Was zum Beispiel giftig oder umweltgefährlich ist, trägt dann überall das gleiche Symbol.
Entstehung und Entwicklung
Auf dem Weltgipfel für Nachhaltigkeit 1992 in Rio de Janeiro wurde erstmals von den Staaten festgelegt, dass ein weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien unter der Leitung der UN geschaffen werden soll. Das konkrete Mandat ist in Kapitel 19 der Agenda 21 hinterlegt und lautet:
“A globally harmonized hazard classification and compatible labelling system, including material safety data sheets and easily understandable symbols, should be available, if feasible, by the year 2000” (UNCED Agenda 21, Chapter 19).
Das GHS wurde 2003 in Form des „Purple Book“ erstmals vorgelegt. Seitdem wird das GHS kontinuierlich weiter entwickelt und i.d.R. alle zwei Jahre aktualisiert.
Aufbau des GHS
Für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien nach GHS werden die intrinsischen Eigenschaften der Stoffe und Gemische herangezogen. Es wird grundsätzlich zwischen physikalischen Gefahren, Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren unterschieden. Das GHS beinhaltet die Kriterien zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Stoffgemischen in Form eines Textes. Zur Visualisierung von Gefahren gibt das GHS standardisierte Piktogramme vor.
Die Art der Gefahr wird durch die Gefahrenklassen beschrieben. Diese sind in der Regel in Gefahrenkategorien unterteilt, welche Ausdruck der Stärke der Gefährlichkeit sind.
Insgesamt umfasst das GHS 16 Klassen für physikalisch-chemische Gefahren, zehn Klassen für Gesundheitsgefahren und eine Gefahrenklasse für die aquatische Umwelt.
Das Ziel ist die Schaffung eines einzigen, neuen Systems, welches folgende Eigenschaften in sich vereint:
- es umfasst physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umweltgefahren,
- bietet eine einzige Gefahrenkommunikation für verschiedene Zielgruppen, wie Arbeiter, Verbraucher, Transport- und Erste Hilfe-Personal,
- behandelt Stoffe und Gemische in einem Regelwerk.
Mehr Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung finden Sie auf der Seite zur CLP-Verordnung.