Der Bund hat 2009 erstmals Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in der Nord- und in der Ostsee aufgestellt, also für das Gebiet seewärts der 12 Seemeilen-Grenze bis maximal 200 Seemeilen Entfernung zur Küste. Aufgrund verschiedener nationaler und internationaler Initiativen ergeben sich inzwischen neue oder erweiterte Anforderungen an die Meeresraumordnung. Ziel des Forschungsberichtes ist es, der Umweltseite des Bundes geeignete Informations- und Bewertungsgrundlagen sowie Lösungsvorschläge für die Mitwirkung bei einer Fortschreibung der Raumordnungspläne für die deutsche AWZ zur Verfügung zu stellen.
Die Empfehlungen zeigen, wie Umweltbelange in Ziele und Grundsätze der Meeresraumordnung umgesetzt werden können. Handlungsmaxime ist dabei, negative Auswirkungen der verschiedenen maritimen Nutzungen auf die Schutzgüter der Meeres zu vermeiden oder zu reduzieren, geeignete Meeresflächen für umweltrelevante Funktionen zu sichern und insgesamt den Meeresraum sparsam und effizient in Anspruch zu nehmen.