Umsetzung Carsharinggesetz

Planungshilfe für Kommunen bei der Einrichtung von CarSharing-Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum nach Verabschiedung des Carsharinggesetzes (CsgG)

CarSharing – und hier vor allem das stationsbasierte CarSharing – trägt zur Verkehrs- und Umweltentlastung von Straßenräumen bei und stabilisiert ein Mobilitätsverhalten, das nicht auf der Dominanz des persönlich besessenen privaten Pkw basiert. Das gilt umso stärker, je besser CarSharing-Angebote im Verbund mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes das eigene Auto überflüssig machen können.

Zur Umweltentlastung stationsbasierter CarSharing-Angebote hat der bcs im Juni 2016 eine eigene aktuelle Studie veröffentlicht, die die Entlastungseffekte eindrucksvoll bestätigte (siehe unten). Von stationsunabhängigen CarSharing-Angeboten ist auch ein positiver Beitrag zur Umweltentlastung bestätigt, der jedoch - pro Kunde oder pro CarSharing-Auto - deutlich niedriger liegt.

Das noch in dieser Legislaturperiode erwartete Carsharinggesetz (CsgG) gibt Kommunen die Möglichkeit, rechtssicher CarSharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum zu genehmigen und einzurichten. Damit könnte das umweltentlastende Potenzial des CarSharing noch besser realisiert werden.

Die Umsetzung des Carsharinggesetzes stellt die Kommunen jedoch vor eine Reihe von Problemen, für die es noch keine in der Praxis eingeübten Lösungen gibt. Dies sind beispielsweise Unklarheiten darüber, wie eine Vergabe rechtssicher vorzunehmen ist, ob die Vergabe der nach § 5 CsgG vergebenen zugeordneten Stellplätze in einer (ev. europaweiten) Ausschreibung zu erfolgen hat oder ob die Kommunen Spielräume für einfachere Vergabeverfahren nutzen können. Da die reservierten CarSharing-Stellplätze dem allgemeinen Parken entzogen werden, ist darüber hinaus die Kommunikation des Vorhabens gegenüber Anwohnern sorgfältig vorzubereiten und mit guten Argumenten vorzutragen.

Die Planungshilfe will diese neuen Fragestellungen aufbereiten und den Kommunen eine Planungshilfe in gedruckter bzw. elektronischer Fassung zur Verfügung stellen. Workshops und Beispielsammlungen bereits verwirklichter Maßnahmen der CarSharing-Förderung runden die Palette der Projektergebnisse ab.

Thema (Bereich)Verkehr und Umwelt
AntragstellerBundesverband CarSharing e.V. (bcs)
Laufzeit bis
Fördersumme43.223 €