Die noch verhältnismäßig junge Branche hat seit Beginn der Windenergie auf See bereits eine erhebliche technische und ökonomische Entwicklung durchlaufen. Während die durchschnittliche Anlagenleistung der gesamten bis Ende 2018 installierten Windenergieanlagen rd. 5 MW beträgt, liegt diese bei den Neuinstallationen im Jahr 2018 bei rd. 7 MW. Für den Zeitraum bis 2020 werden Installationen mit einer Turbinenleistung von rd. 8-9 MW erwartet, während sich für die Zeit ab 2025 auch der Markteintritt von Windenergieanlagen mit einer Leistung von 10-12 MW abzeichnet. Dabei ist insbesondere eine Zunahme des Rotordurchmessers kennzeichnend.
Seit der Inbetriebnahme des ersten Windparks Alpha Ventus 2010 in der Nordsee befinden sich 22 vollständig einspeisende Windparks in der Nord- und Ostsee mit Stand Ende 2018. Hiervon liegen 18 Parks mit einer installierten Leistung von 5,3 GW in der Nordsee sowie vier Windparks mit einer installierten Leistung von 1,1 GW in der Ostsee. Insgesamt speisen Ende 2018 1.305 Windenergieanlagen mit einer gesamten installierten Leistung von 6,3 GW Strom ins Netz ein. Die nachstehende Abbildung gibt einen Überblick über die Windenergieprojekte in der ausschließlichen Wirtschaftszone und innerhalb der Küstengewässer der Nord- und Ostsee.
Diese Zahlen verdeutlichen, dass die von der Bundesregierung im EEG 2017 bzw. im „Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz) festgesetzten Ausbauziele für die Windenergie auf See für 2020 von 6,5 GW bereits fast erreicht sind. Bis 2030 wird - wie im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung festgelegt - ferner angestrebt, 20 GW installierte Leistung zu errichten.
Das Windenergie-auf-See-Gesetz bedeutet einen Systemwechsel beim Ausbau der Offshore-Windenergie. Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, den Ausbau der Windenergie auf See kontinuierlich und kosteneffizient voranzubringen. Das Gesetz regelt die Flächenvoruntersuchung und -ausweisung, die Ausschreibungen, die Anlagengenehmigung durch Integration von Teilen der Seeanlagenverordnung und die Abstimmung des Offshore-Ausbaus mit der Netzanbindung. Hierdurch werden zentrale Aspekte der Offshore Windenergie, wie Raumordnung, Genehmigung, Vergütung und Netzausbau, aufeinander abgestimmt und in einem Gesetz miteinander verzahnt. Aufgrund dieser Zusammenführung und der zentralen, koordinierten Abwicklung durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und die Bundesnetzagentur wird die Ausgestaltung als „zentrales Modell“ umschrieben. Kernelement bildet der im Juni 2019 veröffentlichte Flächenentwicklungsplan.