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Montrealer Protokoll
Wichtigstes internationales Instrument zum Schutz der Ozonschicht ist das Montrealer Protokoll über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (beispielsweise Fluorchlorkohlenwasserstoffe - FCKW). Das Montrealer Protokoll wurde im September 1987 von 24 Regierungen und der Kommission der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet. Es war das Signal zum weltweiten Ausstieg aus der FCKW-Produktion und -Verwendung.
Am 16. September 2009 hatten 197 Vertragsstaaten das Montrealer Protokoll ratifiziert. Das Montrealer Protokoll war damit das erste, universal ratifizierte internationale Abkommen. Die Produktionsmenge an Ozon abbauenden Stoffen ist heute um 95 Prozent gegenüber dem Jahr 1987 reduziert.
Beschluss von Kigali - Ausstieg aus den teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW)
Am 15. Oktober 2016 einigten sich die Vertragsstaaten zum Montrealer Protokoll nach mehrjähriger Diskussion in Kigali, Ruanda, auf einen Fahrplan zur Begrenzung von HFKW. Die Aufnahme der Stoffgruppe der klimaschädlichen HFKW in das Montrealer Protokoll begründet sich in ihrer vorwiegenden Verwendung als Ersatzstoffe für ozonschichtschädliche Stoffe.
HFKW lassen sich durch natürliche Kältemittel mit sehr niedrigem bzw. ohne Treibhauspotential wie Kohlenwasserstoffe, Ammoniak und Wasser ersetzen. Mit dem Beschluss von Kigali (Kigali Amendment) werden die HFKW erstmals international geregelt. Die EU hatte entsprechende Regelungen (HFKW Phase-down) bereits mit der Novellierung der F-Gas-Verordnung 2014 eingeführt.
Der Beschluss verpflichtet Industrie- und Entwicklungsländer in unterschiedlichem Maß, die Produktion und die Verwendung der HFKW zunächst einzufrieren und in den Folgejahren zu vermindern (HFKW Phase-down-Szenario). Während sich die Industrieländer bereits ab 2019 zu ersten Reduktionen verpflichteten, haben Entwicklungsländer deutlich mehr Zeit zum Ergreifen von Maßnahmen. Insgesamt gliedert sich der Beschluss in vier Ausstiegsgruppen, da einigen Industrie- und einigen Entwicklungsländern nochmals längere Zeiträume zugestanden wurden. Zudem haben sich die Industrieländer verpflichtet, Entwicklungsländer durch zusätzliche Mittel über den Multilateralen Fonds des Montrealer Protokolls zu unterstützen. Für den Umwelt- und Klimaschutz ist es jetzt wichtig, dass die Staaten bei der Umsetzung der Beschlüsse auf langfristig klimafreundliche Alternativen setzen, die dem globalen Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 gerecht werden.
Kyoto-Protokoll der Klimarahmenkonvention
Die im Kyoto-Protokoll der Klimarahmenkonvention festgelegten Emissionsreduktionspflichten gelten sowohl für die klassischen Treibhausgase Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4) und Lachgas (N2O) als auch für die fluorierten Treibhausgase HFKW, FKW, SF6 und NF3 (F-Gase). Konkrete, auf diese Stoffe bezogene Maßnahmen enthält das Kyoto-Protokoll jedoch nicht.
Jahr | Bezeichnung | Inhalt |
1987 | Montrealer Protokoll | Maßnahmen zum Schutz der Ozonschicht, Meilenstein im Umwelt-Völkerrecht |
1992 | Klimarahmenkonvention | Klimaschutzabkommen der Vereinten Nationen mit dem Ziel, eine durch den Menschen verursachte Störung des Klimasystems zu verhindern |
1997 | Kyoto-Protokoll | Ergänzung zur Klimarahmenkonvention, Verpflichtung, den jährlichen Treibhausgas-Ausstoß von 2008 bis 2012 um durchschnittlich 5,2 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. |
2016 | Beschluss von Kigali | Verpflichtung, die Produktion und Verwendung der HFKW zunächst einzufrieren und danach Schrittweise zu vermindern. |
Bedeutung der F-Gase
Während die klassischen Treibhausgase meist als unerwünschte Nebenprodukte freigesetzt werden, zum Beispiel bei der Verbrennung fossiler Rohstoffe, werden fluorierte Treibhausgase zum überwiegenden Teil gezielt produziert und eingesetzt. Sie werden heute in ähnlicher Weise verwendet wie früher Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und Halone, die für die Zerstörung der stratosphärischen Ozonschicht verantwortlich sind.
Die F-Gas-Emissionen beliefen sich im Jahr 2019 weltweit geschätzt auf etwa 1,4 Milliarden Tonnen CO2-Äquivalent. Insgesamt wurden 2019 59,1 Milliarden Tonnen Treibhausgase CO2-Äquivalent emittiert. Daraus ergibt sich ein Anteil der F-Gase von etwa 2,4 Prozent.
Eingesetzt werden fluorierte Treibhausgase überwiegend als Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen, als Treibgas in Sprays, als Treibmittel in Schäumen und Dämmstoffen und als Feuerlöschmittel. Um die Emissionen dieser Stoffe zu mindern, sind daher neben technischen Maßnahmen vor allem eine gezielte Stoffsubstitution oder der Einsatz alternativer Techniken zielführend.