Kommentierung Beschränkungsvorschlag: PFAS in Feuerlöschschäumen
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat einen Vorschlag für eine EU-weite REACH-Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Feuerlöschschäumen vorgelegt.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat einen Vorschlag für eine EU-weite REACH-Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Feuerlöschschäumen vorgelegt.
PFAS sind in der Umwelt kaum abbaubar, einige PFAS reichern sich in der Umwelt und in Organismen an und wirken zudem gesundheitsschädigend. Bei der Verwendung PFAS-haltiger Feuerlöschschäume werden PFAS in die Umwelt emittiert. Mit der Beschränkung sollen weitere Verunreinigungen von Grundwasser und Boden mit PFAS vermieden werden. Der Beschränkungsvorschlag umfasst das Inverkehrbringen, die Verwendung und den Export von PFAS in Feuerlöschschäumen. Für verschiedene Anwendungen und Branchen schlägt die ECHA spezifische Übergangsfristen vor. Bis zum 23.09.2022 kann der Beschränkungsvorschlag auf der ECHA-Internetseite kommentiert werden. Mit spezifischen Fragen („Information note on restriction report“) macht die ECHA auf relevante Informationen aufmerksam. In Ergänzung arbeitet das Umweltbundesamt derzeit mit weiteren Behörden aus Deutschland, der Niederlande, Norwegen, Schweden und Dänemark an einem Vorschlag zur Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung aller PFAS in der EU