PFAS in Böden
Die systematische Erfassung der PFAS-Belastung der Böden Deutschlands ist noch nicht umfassend erfolgt. Allerdings wurden und werden bereits seit einigen Jahren von einigen Bundesländern, der Bundeswehr und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und dem Umweltbundesamt Untersuchungsprogramme zur Ermittlung der PFAS-Bodenbelastung veranlasst, welche auf die diffus-ubiquitäre Hintergrundbelastung und/oder anlassbezogen auf Verdachts- und Schadensfälle ausgerichtet ist.
PFAS, die auf Böden gelangen, verlagern sich mit dem versickernden Wasser in tiefere Schichten und gelangen so auch in das Grundwasser. Langkettige PFAS adsorbieren an die Bodenmatrix, so dass der Transfer in das Grundwasser Jahre bis Jahrzehnte dauern kann. Kurzkettige PFAS sind hingegen mobiler und binden kaum an Bodenbestandteile. Deshalb werden kurzkettige PFAS schneller in tiefere Bodenschichten verlagert und erreichen das Grundwasser früher als langkettige PFAS.
Für eine Beurteilung der Gefährdung des Grundwassers an vermuteten oder bekannten PFAS-Schadensfällen sind in Anlage 2 Tabelle 3 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Prüfwerte für sieben PFAS vorgeschrieben; bei deren Überschreitung ist eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Standortbegebenheiten durchzuführen, aus der Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen resultieren können.
Wenn Grundwasser für die Beregnung landwirtschaftlicher Flächen verwendet wird oder zur Trinkwassergewinnung dient, können PFAS auf diesem Weg in Pflanzen aufgenommen werden und in die Nahrungskette gelangen.
PFAS-Verdachtsflächen sind besonders häufig Standorte, auf denen Feuerlöschschäume eingesetzt wurden. Dazu gehören Feuerlösch-Übungsplätze, Löschbecken, Militärflughäfen, Flughäfen und Flächen, auf denen Großbrände gelöscht wurden.
Auch der Boden von (ehemaligen) Industriebetrieben mit Chrom-Galvanikbädern kann mit PFAS verunreinigt sein. Weiterhin ist bekannt, dass Deponien, Textilverarbeitung, Papierherstellung sowie die Foto- und Filmindustrie PFAS-Einträge in Böden und Grundwasser verursacht haben.
Auch auf landwirtschaftlichen Nutzflächen können PFAS in Böden eingetragen werden, z.B. durch die Verwendung von Klärschlämmen zur Bodenverbesserung, Komposte oder durch Pflanzenschutzmittel.
Fallbeispiele (Hotspots) in Deutschland:
In Süddeutschland (Rastatt) und im Hochsauerlandkreis (Arnsberg, Möhnetalsperre) erfolgten großflächige PFAS-Kontaminationen durch die teils illegale Vermischung von Abfällen mit Komposten und Bodenverbesserern. Großflächige Bodenverunreinigungen über den Luftpfad können von fluorchemischen Unternehmen, z.B. Herstellern von Fluorpolymeren, fluorierten Polymeren und Unternehmen, die diese Polymere verarbeiten verursacht werden.
Beispiele für PFAS-Einträge in Böden und Grundwasser durch Löschschäume sind die Flughäfen Nürnberg, Düsseldorf und der Bundeswehrstandort Flughafen Manching. Sie stehen stellvertretend für viele Flughäfen, auf denen PFAS-haltige Löschschäume in der Vergangenheit auch für Übungszwecke eingesetzt wurden.). Aufgrund der PFAS-Belastung des Grundwassers und eines Fließgewässers erließ in Manching das Landratsamt Pfaffenhofen eine Allgemeinverfügung. Konkret wurde die Benutzung von Grund- und Oberflächenwasser zu Beregnungszwecken in Gemeinden im Umkreis des Flugplatzes untersagt.
Ein Beispiel für die Verunreinigung von Böden durch die Deposition aus der Luft liegt in Bayern. Im Industriepark Gendorf werden Fluorpolymere hergestellt. Hier wurde PFOA als Emulgator eingesetzt. Über die Abluft und das Abwasser wurde PFOA jahrzehntelang in die Umgebung freigesetzt. Dies führte zu erheblichen Verunreinigungen von Böden und Grundwasser. Später wurde dort stattPFOA eine andere PFAS-Verbindung eingesetzt, die auch zunehmend in Böden und Grundwasser nachgewiesen wird.
PFAS im Grundwasser
Grundwasser wird in den Bundesländern meistens anlassbezogen auf PFAS untersucht. Diese Untersuchungen konzentrieren sich in der Regel auf Regionen und Messstellen, in deren Einzugsgebiet PFAS-Belastungen bekannt sind oder erwartet werden können. Es gibt derzeit weder auf europäischer noch nationaler Ebene rechtlich verbindliche Schwellenwerte für PFAS zur Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers. Deshalb erfolgt in der Regel kein systematisches Monitoring und keine verbindliche nationale bzw. europäische Berichterstattung.
Zwei Bundesländer (Bayern und Nordrhein-Westfalen) haben im Rahmen der Bestandsaufnahme nach EU-Wasserrahmenrichtlinie trotz fehlender rechtsverbindlicher Schwellenwerte Grundwasserkörper in den schlechten chemischen Zustand wegen Belastungen mit PFAS eingestuft. Als Grundlage für die Bewertung der Grundwasserkörper wurden in diesen Bundesländern die Geringfügigkeitsschwellenwerte (GFS) bzw. Gesundheitlichen Orientierungswerte (GOW) herangezogen.
Weitere Informationen unter: https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/altlast/20171214_Ergebnisbericht_PFC_in_Boden_und_Grundwasser.pdf
https://www.lfu.bayern.de/analytik_stoffe/pfas/fachtagungen/doc/pfas24/04_pfas24_becker.pdf
Dem Umweltbundesamt liegen aus den Bundesländern Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein freiwillig berichtete Datensätze von Grundwassermesswerten zur Stoffgruppe der PFAS vor.
Die Datensätze umfassen nur kurze Zeitreihen und unterschiedlich umfangreiche Messstellen je Bundesland. Die Mehrheit der Messungen erfolgte in den Jahren 2022 und 2023. Die längsten Zeitreihen liegen für PFOS für Sachsen-Anhalt vor und reichen bis 2016 zurück. Lediglich Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz haben Werte über der Bestimmungsgrenze berichtet. Nur für eine Messung (PFOA) lag eine Überschreitung des GFS-Wertes im Gesamtzeitraum vor. Der aktuelle Gesamtdatensatz kann hier heruntergeladen werden.