Der Koalitionsvertrag sieht eine Halbierung der Lärmbelastung durch den Schienenverkehr bis 2020 vor. Alle Güterzüge werden hierzu von den Grauguss- auf leisere Kunststoffbremsen umgerüstet. Der Lärm wird so um bis zu 10 dB(A) reduziert. Gerade an hochbelasteten Bahnstrecken wird dies aber nicht ausreichen. Im Gegensatz zum Straßenverkehrslärm, der flächendeckend auftritt, ist der Schienenverkehrslärm stärker auf einzelne Korridore konzentriert. Dort können je nach Zugart und -dichte sehr hohe, gesundheitsschädliche Lärmpegel vorkommen. Hinzu kommt, dass der besonders laute Schienengüterverkehr vor allem in der lärmsensiblen Nacht stattfindet.
Eine neue Studie des UBA zum Schienengüterverkehrslärm zeigt, dass viele lärmmindernde Maßnahmen an Waggons, Loks und Schieneninfrastruktur noch nicht genutzt sind. So sollten bei neuen Waggons statt der Klotzbremsen Scheibenbremsen verbaut werden. Scheibenbremsen führen zu geringen Verschleiß der Radoberfläche und verhindern so die Entstehung von Flachstellen an den Rädern, die viel Lärm verursachen. Zusammen mit lärmgeminderten Rädern verursachen neue Güterwaggons mit Scheibenbremsen bis zu 6 dB(A) weniger Lärm als mit Kunststoffsohlen umgerüstete Wagen. Der Schienenverkehrslärm entsteht hauptsächlich durch den Kontakt von Rädern und Schiene. Deshalb sollten die bisher freilaufenden Räder mit Schallschutzschürzen verkleidet und niedrige Schallschutzwände unmittelbar neben den Gleisen errichtet werden. Diese Kombination dämmt die Ausbreitung des Lärms ein und ermöglicht eine Lärmminderung von bis zu 10 dB (A).
Neben technischen Maßnahmen sind aber auch ökonomische Anreize nötig. Die Wirksamkeit des lärmabhängigen Trassenpreissystems ist bisher durch die geringe Spreizung begrenzt. Zukünftig wäre eine größere Spreizung des Zu- und Abschlages zwischen den lauten und leisen Güterzügen nötig, um Lärmminderungstechnologien stärker zu fördern. Das würde weitere Anreize schaffen, leise Züge zu kaufen und zu betreiben. Bisher ist der Einsatz des lärmabhängigen Trassenpreissystems nur bis 2020 möglich. Eine Verlängerung über 2020 ist aus Lärmschutzgründen aber zwingend notwendig.
Die vom UBA veröffentlichte repräsentative Umfrage „Umweltbewusstsein in Deutschland 2014“ zeigt, dass sich in Deutschland rund 54 % der Befragten in ihrem Wohnumfeld durch Straßenverkehr, 21 % durch den Luftverkehr und 17 % der Befragten durch Schienenverkehrslärm gestört oder belästigt fühlen. Für eine wirksame Minderung des Verkehrslärms sind daher die bestehenden Instrumente noch effizienter und zielgerichteter einzusetzen. Eine deutliche Minderung der Beeinträchtigungen durch den Lärm des Straßen-, Schienen- und Luftverkehrs lässt sich nur durch die abgestimmte Anwendung einer Vielzahl von Einzelinstrumenten erreichen.