Städte widerstandsfähig gegen Extremwetterereignisse machen

Umweltbundesamt empfiehlt Politikmaßnahmen für den Umbau zur Schwammstadt

Ein sitzt an einem Fluss, lehnt an einem Buch und liest ein Buch.zum Vergrößern anklicken
Mit der Schwammstadt können starke Niederschläge aufgefangen und im Wasserkreislauf gehalten werden.
Quelle: danylamote / stock.adobe.com

Schwammstadtkonzepte sind eine wesentliche Grundlage, um Städte an künftig zunehmende Extremereignisse wie Starkregen, Hitze und Trockenheit anzupassen. Viele Kommunen sind hier bereits aktiv. Dennoch wird es immer wichtiger, Hemmnisse abzubauen, damit sich Städte besser auf geänderte Klimabedingungen vorbereiten können. Der Bund hat daher unter Federführung des Bundesumweltministeriums (BMUV) das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz auf den Weg gebracht. Dieses ist am 1.7.2024 in Kraft getreten. Weitere Stellschrauben liegen u. a. im Wasserhaushaltsgesetz, dem Baugesetzbuch und Förderprogrammen.

Die Jahresmitteltemperatur sowie die Häufigkeit und die Intensität von Extremereignissen nehmen mit dem fortschreitenden ⁠Klimawandel⁠ in Deutschland stetig zu. Damit steigt auch der Handlungsbedarf, um die Folgen dieser Ereignisse abzumildern. Das Konzept der Schwammstadt verfolgt das Ziel, urbane Räume so zu gestalten, dass sie Niederschlagswasser auffangen und im Wasserkreislauf halten sowie gegebenenfalls nutzbar machen können. So können Freiräume und Stadtgrün im Fall von Starkniederschlägen Wasser zurückhalten, versickern und somit Überschwemmungen, aber auch Hitze und Trockenheit entgegenwirken.

Viele Akteure aus der Verwaltungspraxis, der Wissenschaft und der Politik plädieren für die Umsetzung des Schwammstadtkonzeptes. Der Präsident des Umweltbundesamtes (⁠UBA⁠), Dirk Messner, sagt: „Die Gestaltung von Städten mit mehr Grün und mehr Wasser erhöht nicht nur ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber ⁠Starkregen⁠, Hitze und Trockenheit, sondern fördert Gesundheit und Wohlbefinden ihrer Anwohner*innen und steigert somit die Lebensqualität aller Bevölkerungsgruppen.“

Immer mehr Kommunen sind bereits auf dem Weg zur Schwammstadt: Sie legen Ziele fest, beschließen Strategien, setzen Maßnahmen um oder fördern die Umsetzung durch private Akteure. Dennoch stehen einer flächendeckenden Anwendung des Schwammstadtkonzeptes rechtliche, organisatorische und finanzielle Hemmnisse im Wege. Die frühzeitigere Einbindung von Fachämtern und Kommunalbetrieben in Planungsverfahren, themenbezogene Arbeitsgruppen oder Gremien können manche dieser Hemmnisse abbauen. Auch die Bundesebene kann dies durch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen von kommunalem Handeln unterstützen.

Das Klimaanpassungsgesetz, das am 1.7.2024 in Kraft getreten ist, bildet dafür eine wichtige Grundlage, indem es einen neuen strategischen Rahmen schafft, um die Klimaanpassung durch Bund, Länder und Gemeinden systematisch und möglichst flächendeckend voranzubringen. Die Länder werden u. a. verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass auf der Ebene der Landkreise und Kommunen lokale Klimaanpassungskonzepte auf der Grundlage von Risikoanalysen aufgestellt werden, die auch konkrete Maßnahmenpläne enthalten.

Ergänzend schlägt das UBA in der aktuell veröffentlichten Fachbroschüre „Ziele und Politikinstrumente für klimaresiliente Schwammstädte“ ein Set von Politikinstrumenten vor. Hervorzuheben sind: Niederschlagswasser als lokale Ressource stärker nutzen und diesen Ansatz durch entsprechende Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz zu verankern; den Fachbegriff „grün-blaue Infrastruktur“ und Schwammstadtmaßnahmen zur Minderung von Klimarisiken und zur Verbesserung des lokalen Wasserhaushalts im Baugesetzbuch zu integrieren.

Der Umbau zu Schwammstädten kann dabei nur unter Mitwirkung privater Unternehmen und Personen gelingen. Daher sind Anreize dafür erforderlich, bspw. durch die Integration von Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen von Außenanlagen und Begrünung von Gebäuden in Programmen zum klimaresilienten Bauen.

In Zusammenspiel mit weiteren Instrumenten können langfristige Veränderungen im kommunalen Handeln erreicht werden. Zum Beispiel unterstützen verbesserte Datengrundlagen sowie Kennwerte für die quantitative und qualitative Ausstattung mit grün-blauer Infrastruktur auf kommunaler Ebene die Entwicklung von Leitstrategien zur Umsetzung der Schwammstadt. Die in Überarbeitung befindliche EU-Kommunalabwasserrichtlinie sieht ebenfalls vor, dass die Kommunen in den zukünftig erforderlichen Abwassermanagementplänen grün-blauen Infrastrukturmaßnahmen einen Vorrang einräumen. Finanzielle Förderung zur Umsetzung und Evaluierung von Schwammstadtprojekten ermöglichen es, lokale Erfahrungen und Lösungsansätze zu gewinnen und auszuwerten.

Gleichzeitig bestehen nach wie vor offene Forschungsfragen zur Umsetzung von Schwammstädten – eine davon lautet: Wie können gute Beispiele und kleinräumige Ansätze Nachahmer und damit Verbreitung finden? Wie können Schwammstadtansätze Städte und ihr Umland im Sinne einer klimaangepassten Entwicklung besser verbinden? Diese und andere Fragen werden zum Beispiel im laufenden UBA-Projekt „Neues Europäisches Bauhaus weiterdenken“ untersucht.

Umweltbundesamt Hauptsitz

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Deutschland

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