2022 sank der Verpackungsverbrauch bei den Materialien Holz, Kunststoff, Glas, Eisenmetalle und Papier. Vor allem bei Aluminium stieg er an. Der insgesamte Rückgang des Verpackungsverbrauchs ist neben konjunkturellen Faktoren und mäßigen Ernten, die zu geringeren Konservenabfüllungen führten, unter anderem auf eine Normalisierung des Palettenzukaufs – nach dem starken Anstieg in 2021 – und eine Abnahme der Einzelgewichte von Verpackungen zurückzuführen.
Leichter Anstieg der Recyclingquote
Im Jahr 2022 wurden mehr als zwei Drittel aller Verpackungen (68,5 Prozent) recycelt. Das ist ein leichter Anstieg von 0,6 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. Insbesondere bei Papier, Kunststoff, Aluminium und Weißblech stiegen die Recyclingquoten. Rückgänge gab es hingegen bei Verpackungsabfällen aus Holz und Glas.
„Der aktuelle Bericht zeigt, dass wir beim Recycling von Verpackungsabfällen auf einem guten Weg sind. 2022 hat Deutschland bereits alle Zielvorgaben der Verpackungsrichtlinie für das Jahr 2025 erfüllt“, sagt Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes. „Bis 2030 müssen wir allerdings noch weitere Anstrengungen unternehmen. Insbesondere bei Kunststoffverpackungen muss die Recyclingquote weiter ausgebaut werden.“ Laut EU-Richtlinie ist in diesem Bereich eine Steigerung um 3,9 Prozentpunkte nötig.
Weiterhin Abgabe von leichten Kunststofftragetaschen
Seit 1. Januar 2022 ist die Abgabe von leichten Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke kleiner 50 Mikrometern bis auf Ausnahmen verboten. Auch wenn es insgesamt wieder einen Rückgang auf 2,9 Milliarden leichte Kunststofftragetaschen gab, wurden laut Bericht 2022 dennoch 389 Millionen Tragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 bis unter 50 Mikrometern abgegeben, für die es keine Ausnahmen gibt. Die Abgabe dieser Taschen erfolgte vor allem in den Vertriebslinien Gastronomie, Lebensmittelhandwerk und -fachhandel, Impulshandel sowie sonstiger Lebensmittel- und Kleinsthandel.
Als mögliche Gründe hierfür nennt die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) folgende:
- Abgabe von Restbeständen auch als Folge der Corona-Pandemie
- Falsche Interpretation des Kunststofftragetaschenverbots (zu weite Auslegung der Bestimmungen, unter denen eine Abgabe sehr leichter Kunststofftragetaschen weiterhin erlaubt ist)
- Einsatz von vermeintlichen „Bio-Kunststofftragetaschen“ unter der falschen Annahme, dass das Inverkehrbringen dieser Tragetaschen nicht verboten ist
- Unwissenheit über das Kunststofftragetaschenverbot
- Bewusster Verstoß gegen das Kunststofftragetaschenverbot
Für die Zukunft erwartet das Umweltbundesamt eine weiter sinkende Zahl in Verkehr gebrachter Kunststofftragetaschen, wenn Restbestände aufgebraucht sind. Eine Durchsetzung des Verbots fällt in den Aufgabenbereich der für den Vollzug zuständigen Behörden in den Bundesländern.
Weitere Informationen
Folgende Verpackungen werden beim Gesamtverbrauch berücksichtigt: Verkaufs-, Um-, Transport-, Mehrwegverpackungen, Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter und Einwegbestandteile der Mehrwegverpackungen. Die angegebenen Recyclingquoten für das Gesamtaufkommen beziehen sich auf alle in Deutschland angefallenen Verpackungsabfälle, die innerhalb Deutschlands oder in einem anderen Staat stofflich verwertet wurden. Davon zu unterscheiden sind die im Verpackungsgesetz festgelegten Quoten, welche von den dualen Systemen für die beteiligungspflichtigen Verpackungen mindestens erreicht werden müssen. Informationen zur Erfüllung dieser Quoten werden zu einem späteren Zeitpunkt gesondert veröffentlicht.
Die Recyclingquote zur Berichterstattung an die EU bezieht sich auf den Anteil der dem jeweiligen Recyclingprozess im letzten Recyclingschritt zugeführten Verpackungsabfallmenge im Verhältnis zum Verpackungsverbrauch. Die Recyclingzuführungsmenge ist im Vergleich zu den Verpackungsverbrauchsmengen niedriger, da hier die Verluste berücksichtigt werden, die zum Beispiel durch Aussortierung der nicht recycelbaren Mengen entstehen, die nicht in einem Recyclingprozess landen, sondern energetisch verwertet werden. Die Recyclingquote bildet somit nicht die Menge der recycelten Materialien (Output aus dem Recycling) ab, sondern die Zuführung zum letzten Recyclingschritt.