Aktuelle Treibhausgas-Projektionen

Die Abbildung zeigt die Inventare der Jahre 2021 bis 2023, die Emissionsberechnung für das Vorjahr 2024 und die Projektionen 2023 sowie die Projektionsdaten 2024 und 2025 für den Zeitraum 2025 bis 2045. Während die projizierten Emissionen der Projektionen 2023 in den meisten Jahren über den Klimazielen des Bundes-Klimaschutzgesetzes liegen, liegen sie in den Projektionsdaten 2024 bis 2030 teilweise darunter und danach darüber.zum Vergrößern anklicken
Entwicklung der gesamten Treibhausgasemissionen 2021-2045

Die Projektionsdaten 2025 bestätigen erneut, dass das Klimaschutzziel von mindestens 65 % Minderung gegenüber 1990 bis zum Jahr 2030 grundsätzlich in greifbare Nähe rückt. Konkret wird im Jahr 2030 eine Minderung von 63 % mit den derzeitigen Politiken erreicht. Die kumulierten Jahresemissionsgesamtmengen zwischen 2021 und 2030 könnten laut Projektionsdaten 2025 übererfüllt werden. Die Entwicklung in den Sektoren ist dabei jedoch sehr unterschiedlich. Langfristig werden die Minderungsziele mit den derzeit implementierten klimapolitischen Instrumenten deutlich verfehlt.

Quelle: Umweltbundesamt

Werden die Klimaziele mit der aktuellen Klimaschutzpolitik erreicht? Um dies zu klären, koordiniert das UBA die Erstellung von Projektionen. Diese werden im Rahmen des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) an den Deutschen Bundestag und den Expertenrat für Klimafragen sowie an die Vereinten Nationen und die EU berichtet. So können frühzeitig Lücken identifiziert und rechtzeitig nachgesteuert werden.

Inhaltsverzeichnis

 

Projektionsdaten 2025

Mitte März 2025 veröffentlichte das ⁠UBA⁠ die Projektionsdaten 2025 in dem Kurzpapier „Treibhausgas-Projektionen 2025 – Ergebnisse kompakt“. Die Projektionsdaten entsprechen den EU-Berichterstattungstabellen zum Mit-Maßnahmen-⁠Szenario⁠ 2025 und zeigen, dass das Ziel im Jahr 2030 von 65 Prozent Minderung gegenüber dem Jahr 1990 in greifbare Nähe rückt. Die sektorübergreifend kumulierte Jahresemissionsgesamtmenge für den Zeitraum 2021 bis 2030 gemäß KSG könnte um 81 Mio. t ⁠CO2⁠-Äq. übererfüllt werden. Deutschland droht jedoch seine Ziele zur EU-Klimaschutzverordnung (Effort Sharing Regulation, ESR) um 226 Mio. t CO2-Äq. deutlich zu verfehlen. Um Ausgleichszahlungen an andere Länder oder sprunghaft steigende CO2-Preise zu vermeiden, sind Minderungen in der ESR dringend nötig.

Die Grafik zeigt von 2021 bis 2030 in Mio. t CO2-Äq. die ESR-Ziele, die historische Entwicklung des Bereiches und die Entwicklung nach den Treibhausgas-Projektionen. Es ist erkenntlich, dass bis 2024 die Ziele übererfüllt werden und danach bis 2030 die ziele verfehlt werden und der Abstand zum Ziel stetig größer wird.
Deutschland droht seine Ziele zur EU-Klimaschutzverordnung deutlich zu verfehlen.

Deutschland droht seine Ziele zur EU-Klimaschutzverordnung (Effort Sharing Regulation, ESR) zwischen 2021 und 2030 um 226 Mio. t CO2-Äq. deutlich zu verfehlen. Die projizierte Lücke zu den errechneten Zielvorgaben steigt immer stärker an.

Quelle: Umweltbundesamt

Auch das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 ist laut den Projektionsdaten mit derzeitigen Klimaschutzinstrumenten nicht erreichbar. Berücksichtigt sind alle Instrumente, die bis Oktober 2024 ausreichend klar definiert waren. Seitdem eingetretene Änderungen sind nicht betrachtet.

Insgesamt zeigen die Projektionsdaten 2025 eine leicht höhere Emissionseinsparung bis 2030 als in den Vorjahresprojektionen 2024. Wie bereits im Vorjahr liegt die Einsparung insbesondere an einer überproportionalen Minderung im Sektor Energiewirtschaft, sowie in geringerem Maße in der Industrie, die die Zielverfehlungen in den Sektoren Verkehr und Gebäude überkompensieren. Die aktuell schwache konjunkturelle Entwicklung wirkt emissionsmindernd in den Sektoren Industrie, Energiewirtschaft und Verkehr.

Die Sektoren Gebäude und Verkehr verfehlen ihre Sektorziele bis 2030 erneut. Im Gebäudesektor steigt die Lücke gegenüber den letztjährigen Projektionsdaten um 78 Mio. t CO₂-Äq. und liegt damit zwischen 2021 und 2030 bei 110 Mio. t CO₂-Äq. Im Verkehrssektor ist die Emissionsentwicklung gegenüber den Projektionsdaten 2024 nahezu unverändert. Die Sektorlücke beträgt bis 2030 169 Mio. t CO₂-Äq. Die Energiewirtschaft erzielt eine kumulierte Übererfüllung von 250 Mio. t, der Industriesektor von 73 Mio. t, die Landwirtschaft von 21 Mio. t und der Sektor Abfallwirtschaft und Sonstiges von 16 Mio. t CO₂-Äq. Der Sektor ⁠Landnutzung⁠, ⁠Landnutzungsänderung⁠ und Forstwirtschaft (⁠LULUCF⁠) verfehlt sämtliche Zielvorgaben des Bundes-Klimaschutzgesetz. Im Jahr 2030 liegen die Emissionen bei 32 Mio. t CO₂-Äq.: Im KSG vorgesehen ist jedoch eine Senkenleistung von 25 Mio. t CO₂-Äq. Das entspricht einer Zielverfehlung in Höhe von fast 60 Mio. t CO₂-Äq.

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Entsprechend seiner gesetzlichen Aufgabe gemäß KSG hat der Expertenrat für Klimafragen (ERK) im Juni 2024 ein Sondergutachten zu den Projektionsdaten 2024 veröffentlicht. Darin macht er deutlich, wo er Risiken und Unsicherheiten in den Annahmen der Projektionen sieht. Der ERK betont damit, dass das Schließen der Klimaschutzlücke bzw. das Erreichen des Klimaziels bis 2030 noch nicht abgesichert bzw. nicht als überwiegend wahrscheinlich gelten kann. Diese Einschätzung bekräftigt die Aussage des Umweltbundesamtes vom März 2024, dass für die Zielerreichung im Jahr 2030 die getroffenen Annahmen auch umgesetzt werden müssen. Dies betrifft beispielsweise den Ausbau der erneuerbaren Energien oder die Finanzierung von Maßnahmen zur Transformation über den ⁠Klima⁠- und Transformationsfonds. Die Projektionsdaten 2025 werden vom ERK aktuell geprüft.

 

Data Cube

Die zentralen Datenprodukte der Projektionsdaten 2025 werden dieses Jahr erstmalig auf dem Datenpublikationsserver des ⁠UBA⁠ (Data Cube) veröffentlicht. Dort werden nach und nach auch Daten vergangener Projektionen eingestellt.

 

Downloads

Hier finden Sie die Projektionsberichte sowie weitere Informationen und Publikationen.

Projektionsberichte

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 Bundes-Klimaschutzgesetz  Berichterstattung  Monitoring  Szenarien  Projektionsbericht  Treibhausgasprojektionen  Governance-Verordnung