Klima | Energie
Ausgestaltung von nichtmarktbezogenen Ansätzen als Teil der Regelungen des Artikel 6 des Pariser Übereinkommens
Operationalisierung der Artikel 6.8 und 6.9 des Pariser Übereinkommens
Unter Artikel 6 des Übereinkommens von Paris (ÜvP) werden neben den Marktmechanismen auch nicht-marktbezogene Ansätze benannt, die in diesem Vorhaben näher beleuchtet werden. Diese Ansätze stehen auf Bestreben einiger Entwicklungsländer als Ergänzung neben den Marktmechanismen zur Kooperation bei der Erfüllung der Minderungsbeiträge des ÜvP und sollen eine ganzheitliche Herangehensweise an die Zie…weiterlesen