Als Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention ist Deutschland seit 1994 dazu verpflichtet, Emissionsinventare zu Treibhausgasen zu erstellen, zu veröffentlichen und regelmäßig fortzuschreiben. Mit dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls im Februar 2005 ist die internationale Staatengemeinschaft erstmals verpflichtet, verbindliche Handlungsziele und Umsetzungsinstrumente für den globalen Klimaschutz zu realisieren. Hieraus ergeben sich sehr weitreichende Verpflichtungen für die Erstellung, die Berichterstattung und die Überprüfung von Emissionsinventaren. Durch die europäische Umsetzung des Kyoto- Protokolls mit der Verabschiedung der EU Entscheidung 280/2004 sind diese Anforderungen bereits im Frühjahr 2004 für Deutschland rechtsverbindlich geworden.
Klima | Energie, Luft
Deutsches Treibhausgasinventar 1990 - 2003
Nationaler Inventarbericht 2005
Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten NationenReihe
Texte | 20/2005
Seitenzahl
507
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Umweltbundesamt (Hrsg.)
Sprache
Deutsch
Andere Sprachen
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
3118 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
Als hilfreich bewertet
203