Klima | Energie, Luft

Nationaler Inventarbericht zum Deutschen Treibhausgasinventar 1990 - 2006

Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen 2008


Als Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (⁠UNFCCC⁠) ist Deutschland seit 1994 dazu verpflichtet, Inventare zu nationalen Treibhausgasemissionen zu erstellen, zu veröffentlichen und regelmäßig fortzuschreiben. Mit dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls im Februar 2005 ist die internationale Staatengemeinschaft erstmals verpflichtet, verbindliche Handlungsziele und Umsetzungsinstrumente für den globalen ⁠Klimaschutz⁠ zu realisieren. Hieraus ergeben sich sehr weit reichende Verpflichtungen für die Erstellung, die Berichterstattung und die Überprüfung von Emissionsinventaren. Durch die europäische Umsetzung des Kyoto-Protokolls mit der Verabschiedung der EU Entscheidung 280/20041 sind diese Anforderungen bereits im Frühjahr 2004 für Deutschland rechtsverbindlich geworden.