Zur Bewertung einer im Blut oder Urin nachgewiesenen Exposition gegenüber Schadstoffen leitet die Kommission Human-Biomonitoring des Umweltbundesamts (HBM-Kommission) toxikologisch begründete Beurteilungswerte ab (HBM-I- und HBM-II-Werte). Dabei kennzeichnet der HBM-I-Wert die Konzentration eines Stoffes in einem Körpermedium, bei deren Unterschreitung nach dem aktuellen Stand der Bewertung nicht mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zu rechnen ist. Im Unterschied zum HBM-I-Wert kennzeichnet der HBM-II-Wert die Konzentration eines Stoffes in einem Körpermedium, bei deren Überschreitung eine für die Betroffenen als relevant anzusehende gesundheitliche Beeinträchtigung möglich ist. Im vorliegenden Gutachten werden mögliche Ableitungswege für HBM-II-Werte für PFOA und PFOS beschrieben und die begründete Festlegung der Werte durch die HBM-Kommission dokumentiert. Ebenso wie der bereits abgeleitete und veröffentlichte HBM-I-Wert beruht auch der HBM-II-Wert für PFOA und PFOS auf einer Beurteilung des populationsbezogenen Risikos für Veränderungen der ausgewählten Wirkungsindikatoren. Dabei wurde die Studienlage zu folgenden Effekten berücksichtigt: Verringerte Geburtsgewichte und entwicklungstoxische Effekte, verminderte Fertilität, verringerte Antikörperbildung, erhöhte (LDL- und Gesamt-) Cholesterin-Konzentrationen und Diabetes mellitus Typ II.
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