Durch die Beschaffung von Produkten aus Kunststoffen, die zu einem hohen Anteil aus so genannten Post-Consumer-Materialien hergestellt wurden, kann ein Beitrag zur Erhöhung des Absatzes und damit zur Stärkung des Recyclings derartiger Materialien erreicht werden. Die im Leitfaden aufgeführten Anforderungen führen zur Kontrolle bestimmter aus der Abfallphase stammender Schadstoffe. Bestimmte Kunststoffsorten werden ausgeschlossen, da hier eine Verschleppung bestimmter Schadstoffe in die Fertigerzeugnisse nicht hinreichend ausgeschlossen werden kann. Ferner werden Anforderungen an Zusätze zu den Kunststoffen aufgestellt.
Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Produkte aus Recyclingkunststoffen (DE-UZ 30a), Ausgabe Januar 2019.