Zur Vermeidung negativer Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen sollen mit dem "Blauen Engel" ausgezeichnete Produkte möglichst keine Stoffe mit kritischen Eigenschaften enthalten.
Die Hinweise zur Er- und Überarbeitung von Vergabekriterien für den Blauen Engel sind eine Hilfestellung, produktspezifische und mit dem aktuellen Chemikalienrecht in Einklang stehende allgemeine und spezielle stoffliche Anforderungen zu formulieren, die – soweit möglich –horizontal harmonisiert sind. Sie richten sich an alle, die Vergabekriterien mit Chemikalienanforderungen erarbeiten, sind aber ebenso eine Hilfe für Antragstellende und Antragprüfende. Insgesamt sollen die Hinweise das Verständnis der festgelegten stofflichen Anforderungen für den Blauen Engel erleichtern.