Dieser Hintergrundbericht dokumentiert die Ableitung von Vergabekriterien für das Umweltzeichen Blauer Engel für Produkte aus Recycling-Kunststoffen (DE-UZ 30a) im Rahmenvorhaben „Weiterentwicklung des Umweltzeichens Blauer Engel, Rahmenvorhaben 2014-2018“. Bisher wird nur ein Teil der Post-Consumer-Kunststoffe, welche aus privaten Haushalten, Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie stammen, werkstofflich verwertet (etwa 17 Prozent bezogen auf das gesamte Kunststoffabfallaufkommen). Gründe hierfür können fehlende Absatzwege für derartige Recycling-Materialien, hohe Marktpreise der Rezyklate im Vergleich zu Neuware, befürchtete Nachteile hinsichtlich der Materialqualität sowie fehlende Möglichkeit zur Sortierung der Materialien sein. Um die Akzeptanz der Materialien zu steigern, wurden u.a. grundlegende Regelungen die Schadstoffbegrenzung betreffend, inklusive einer sachgerechten Nachweiseführung in den Vergabekriterien aufgenommen. Fokussiert wurde sich dabei auf bekannte Schadstoffgruppen, die für den Bereich der Kunststoffe Relevanz haben können, wie z. B. Weichmacher, Flammschutzmittel oder Schwermetalle. Durch eine Umweltkennzeichnung der Fertigerzeugnisse, die mit einem hohen Anteil dieser Recycling-Materialien hergestellt wurden, kann hier ein Beitrag zur Stärkung des Absatzes und damit zur Stärkung des Recyclings von Post-Consumer Kunststoffabfällen erreicht werden.
Wirtschaft | Konsum
Umweltzeichen Blauer Engel für Produkte aus Recycling-Kunststoffen
Hintergrundbericht zur Überarbeitung der Vergabekriterien DE-UZ 30a, Ausgabe Januar 2019
Reihe
Texte | 124/2020
Seitenzahl
48
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Olaf Wirth, Dirk Jepsen
Sprache
Deutsch
Forschungskennzahl
3714 95 305 0
Verlag
Umweltbundesamt
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