Das vorrangige Umweltziel der EG-WRRL ist es, nach Artikel 4 den guten Zustand für Oberflächen- und Grundwasser bis 2015 zu erreichen, sowie eine Verschlechterung des Zustandes zu vermeiden. Erster Schritt des hierzu in Gang gesetzten Planungsprozesses war es, nach Artikel 5 und genaueren Hinweisen in Anhang II und III signifikante anthropogene Belastungen auf Oberflächengewässer und das Grundwasser zu ermitteln und deren Auswirkungen auf die Gewässerqualität abzuschätzen sowie eine ökonomische Analyse durchzuführen. Im März 2005 mussten alle Mitgliedstaaten die Ergebnisse der Europäischen Kommission berichten (Artikel 15, WRRL).
Wasser, Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales
Vorgehen und Methoden bei der Bestandsaufnahme nach Artikel 5 der Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland
Reihe
Texte | 30/2006
Seitenzahl
224
Erscheinungsjahr
Autor(en)
PD Dr. habil. Dietrich Borchardt, Dipl.-Ing. Sandra Richter, Dipl.-Ing. Jörg Willecke
Sprache
Deutsch
Forschungskennzahl
204 24 212
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
1614 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
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