Klima | Energie
Einführung eines CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) in der EU
Die EU führt zum 1. Oktober 2023 ein CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) ein. Die Grundidee besteht darin, im Ausland produzierte emissionsintensive Güter mit dem gleichen CO2-Preis zu belegen wie in der EU hergestellte Güter. Damit soll verhindert werden, dass die heimische Industrie, die im Rahmen des EU-ETS steigende CO2-Kosten zu tragen hat, in Länder ohne vergleic…weiterlesen