Angesichts der nicht dauerhaft möglichen gegenwärtigen Ressourcennutzung sind erhebliche Anstrengungen notwendig, um den Ressourceneinsatz zu reduzieren, die Ressourceneffizienz zu erhöhen und die negativen ökologischen Folgen der Ressourcennutzung zu verringern. Hierfür bedarf es eines geeigneten rechtlichen Rahmens, der den beteiligten Akteuren bei ihrem Handeln normative Orientierung und Rechtssicherheit vermittelt.
In den geltenden Vorschriften des deutschen Rechts finden sich zwar einzelne Ansatzpunkte für Ressourcenschutzerwägungen. Ein konsistenter Rechtsrahmen, der eigenverantwortliches Handeln der Unternehmen sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher fördern und rechtliche Impulse für den Ressourcenschutz setzen kann, fehlt aber bislang.
Das vom Umweltbundesamt beauftragte Forschungsprojekt „Rechtliche Instrumente des allgemeinen Ressourcenschutzes“ der Universität Kassel untersuchte daher von 2012 bis 2016, wie in einzelnen Rechtsbereichen die Regelungen zum Ressourcenschutz verbessert und wie diese aufeinander abgestimmt werden können. Im Rahmen der Tagung werden wesentliche Ergebnisse des Forschungsprojekts vorgestellt und um ergänzende Vorträge von Experten zum Ressourcenschutz in verschiedenen Regelungsbereichen ergänzt.