Gegen die Müllflut: Neues Recht auf „Mehrweg to go“ und geplante Abgabe auf Einwegplastik
To-Go-Einwegverpackungen durch Mehrweg zu ersetzen, spart Müll und Ressourcen. Quelle: FotoHelin / Adobe Stock |
Ob „Coffee to go“ im Café oder Sushi im Schnellrestaurant – seit dem 01.01.2023 haben Kund*innen die Wahl: Ohne Aufpreis beziehungsweise höchstens gegen Pfand müssen sie Speisen & Getränke zum Sofortverzehr vor Ort oder zum Mitnehmen auch in einer Mehr- statt in einer Einwegverpackung angeboten bekommen. Bei Speisen gilt die Pflicht zur Mehrweg-Alternative für alle Verpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen. Bei Getränken gilt sie – unabhängig vom Material – für alle Einwegbecher. Die Pflicht gilt für alle Verpackungen die jeweils erst beim Unternehmen befüllt werden. Sehr kleine Unternehmen mit höchstens fünf Beschäftigten und einer Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern, wie Imbisse und Kioske, können ihre Pflicht auch erfüllen, indem sie anbieten, auf Wunsch mitgebrachte Gefäße der Kund*innen zu befüllen.
Ein großer Schritt auf dem Weg raus aus der Wegwerfgesellschaft. Defizite bleiben indes: Einwegverpackungen können auch weiterhin ohne Aufpreis ausgegeben werden und sind oftmals für die Kund*innen bequemer, da sie nicht zurückgegeben werden müssen. Übergreifende Rücknahmesysteme, in denen Mehrwegbehältnisse quasi an jeder Ecke zurückgegeben werden können, sind noch nicht überall verbreitet. Von der neuen Mehrwegangebotspflicht ausgenommen sind zudem derzeit noch Einwegverpackungen, die keinen Kunststoff enthalten, wie etwa Pizzakartons.
Mehrweg weiteren Auftrieb verschaffen könnte die voraussichtlich 2024 beginnende Abgabepflicht auf einige Einwegprodukte, die ganz oder teilweise (etwa Beschichtung) aus Kunststoff bestehen: Nach auch in Deutschland umzusetzenden EU-Vorschriften müssen Hersteller von Einweg-Getränkebechern und anderen kunststoffhaltigen Einwegprodukten dann für das Wiedereinsammeln aus Straßen und Parks und das Entsorgen zahlen – bisher bleiben vor allem Städte und Gemeinden auf den Kosten von etwa bis zu 434 Millionen Euro jährlich sitzen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Wir erwarten, dass die neue Abgabe auf Einwegplastik der Vermüllung der Umwelt endlich einen Riegel vorschiebt und dass Hersteller und Handel gerade bei den beliebten To-Go-Verpackungen in der Folge deutlich mehr Mehrweg anbieten. Wir Verbraucher können natürlich auch helfen: beim Einkauf auf Mehrweg pochen und Zigarettenkippen und anderen Plastikmüll nicht einfach in die Landschaft werfen“.