… die Kommission Bodenschutz (KBU)?

Die Kommission Bodenschutz besteht aus Expertinnen und Experten verschiedenster Fachdisziplinen.
Quelle: Christoph Zinsius / Umweltbundesamt
Das UBA und die Bundesregierung werden in ihrer Arbeit durch verschiedene Gremien externer, unabhängiger Expertinnen und Experten beratend unterstützt; in Sachen Bodenschutz von der Kommission Bodenschutz im Umweltbundesamt, kurz KBU. Im zurzeit 11-köpfigen Gremium, deren Mitglieder von der UBA-Präsidentin berufen werden, sind alle wichtigen Fachdisziplinen für einen nachhaltigen Bodenschutz vertreten, etwa aus der Geologie, der Landwirtschaft, der Altlastensanierung und der Umweltkommunikation. Ziel des UBA war, durch die Einrichtung der Kommission im Jahr 2004 den Bodenschutz voranzubringen und stärker in den Fokus der Umweltpolitik und in das Bewusstsein der Menschen zu rücken.
Geprägt wurde die Arbeit der KBU durch ihren Vorsitzenden Prof. Dr. Franz Makeschin (ganz links im Bild), der auf der KBU-Fachtagung am 6. Dezember 2016 nach acht Jahren erfolgreicher Amtszeit von UBA-Präsidentin Maria Krautzberger feierlich in den Ruhestand verabschiedet wurde. Ein neuer Vorsitz wird Anfang 2017 berufen.
In den vergangenen Jahren hat die KBU drängende Themen des Bodenschutzes auf die politische Tagesordnung gebracht und Vorschläge zu deren Lösung vorgelegt. 2008 gehörte die KBU zu den Ersten, die mit einem Positionspapier auf die Risiken des Massenanbaus nachwachsender Rohstoffe aufmerksam machte. Ein Jahr später folgten Vorschläge zum Ziel der Bundesregierung, den Flächenverbrauch in Deutschland bis 2020 auf 30 Hektar pro Tag zurückzufahren – ein Ziel, für das die KBU immer wieder mit Nachdruck eintritt. Ein Verdienst der KBU ist ebenso, dass das Thema Bodenschutz alljährlich am Weltbodentag am 6.12. durch die KBU-Fachtagung ins öffentliche Bewusstsein rückt.
Auch im kommenden Jahr hat die KBU wichtige Themen auf der Agenda. So sollen die vielen, oft nicht wahrgenommenen Leistungen unserer Böden bekannter gemacht und der Bodenschutz in der Landwirtschaft und im europäischen Recht vorangebracht werden.