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Was passiert, wenn die geltenden Grenzwerte überschritten werden?

Alle EU-Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, im Falle von Überschreitungen der Grenzwerte Luftreinhalte- und Aktionspläneaufzustellen. In Deutschland legen die jeweiligen Bundesländer die für diese Planung zuständigen Stellen fest. Landesbehörden und kommunale Stellen arbeiten bei der Aufstellung der Pläne eng zusammen. Die Pläne bestehen aus einem auf die örtlichen Verhältnisse abgestellten Bündel von Einzelmaßnahmen. Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten, um die Feinstaubbelastungen zu senken: entweder die Feinstaub freisetzenden Tätigkeiten einzuschränken (z. B. selektive Fahrverbote; Einschränkung des laufenden Betriebes bei Industrieanlagen) oder die Emissionsintensität durch technische Maßnahmen zu reduzieren (z. B. Partikelfilter). Allgemein gilt: Technische Minderungsmaßnahmen richten sich in der Regel nach bundes- oder europarechtlich festgelegten Vorgaben für einen bestimmten Stand der Technik (z. B. Abgasnormen für Kraftfahrzeuge), während lokalen Behörden nur die Leistungsbeschränkung der emittierenden Tätigkeiten als „harte” Maßnahme übrig bleibt. Darüber hinaus gibt es zahlreiche angebotsorientierte, „weiche” Maßnahmen (Appelle, attraktive ÖPNV-Angebote usw.).

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Schlagworte:
 Feinstaub

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