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Welche Funktion und welchen Zweck erfüllen Herkunftsnachweise?

Herkunftsnachweise dienen in erster Linie dem Verbraucherschutz. Einerseits kann der Elektrizitätsversorger mit dem Erwerb des Herkunftsnachweises seinen Strom mit der Eigenschaft „produziert aus erneuerbaren Energien“ versehen. Andererseits garantieren sie dem Stromverbraucher, dass die entsprechende Menge Strom aus erneuerbarer Energie in das Netz eingespeist wurde.

Weiterhin schließen die Nachweise eine „Doppelvermarktung“ von Strom aus erneuerbaren Energien aus. D.h. der Stromproduzent kann sich für die erneuerbare Stromeigenschaft weder mehrere Zertifikate ausstellen lassen, noch eine zusätzliche Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz beanspruchen.

Herkunftsnachweise machen deshalb die Stromkennzeichnung – und somit auch das Stromangebot der Energieversorger – transparenter und glaubwürdiger.

Herkunftsnachweise enthalten wichtige Detailinformationen über die Art und Weise der Stromproduktion, beispielsweise zum Standort und Alter der Erzeugungsanlage. Solche Informationen können zum Beispiel in die Vergabe von Qualitätslabeln für Ökostrom fließen.

Herkunftsnachweise können - ohne an ein Stromnetz gebunden zu sein – innerhalb Deutschlands, aber auch innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Energiegemeinschaft und mit der Schweiz gehandelt und entsprechend dann zwischen den jeweiligen Registern auf das Konto des neuen Besitzers übertragen werden.

Bei dem Handel mit Herkunftsnachweisen wird lediglich die Qualität des Stroms – erzeugt aus erneuerbaren Energien – zwischen den elektronischen Registern in jedem Staat übertragen. Der Handel findet in der Regel unabhängig vom physikalischen Transport des Stroms innerhalb Europas statt. Neben dem Stromhandel (z.B. über die Strombörse) existiert ein eigener Markt für Herkunftsnachweise. Der Preis für Herkunftsnachweise bildet sich unabhängig vom Preis des Stroms durch Angebot und Nachfrage.

Europaweit dürfen Stromversorger den Endkunden nur die Menge Strom aus erneuerbaren Energien ausweisen, die in Europa auch tatsächlich produziert wurde. Dies stellen die Herkunftsnachweise als Nachweisinstrument sicher. Verbraucherinnen und Verbraucher können daher sicher sein, dass der Strom, den ihnen ihr Elektrizitätsversorger als Strom aus „sonstigen erneuerbaren Energien“ liefert, auch tatsächlich produziert und ins Stromnetz eingespeist wurde.

 

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 Herkunftsnachweisregister

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