Das Sicherheitsdatenblatt ist das zentrale Mittel zur Kommunikation von sicherheitsbezogenen Informationen über Stoffe und Gemische in der Lieferkette. Es richtet sich an berufliche Anwender und enthält Angaben zu den Substanzeigenschaften und zum sicheren Umgang mit dem Stoff oder Gemisch. Der Art. 31 REACH-VO in Verbindung mit Anhang II beschreibt die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter unter REACH. Dabei gibt es unter REACH gegenüber den bisherigen Anforderungen aus der Sicherheitsdatenblattrichtlinie 91/155/EWG einige Ergänzungen, so müssen nun z.B. auch Angaben zur Begrenzung der Umweltexposition gemacht werden. Ein Leerformat des Sicherheitsdatenblattes gemäß REACH finden Sie hier:
Muster und Leerformulare der BAuA
Unter REACH wird für alle Stoffe, die in einer Menge ab 10 t pro Jahr und Hersteller bzw. Importeur hergestellt bzw. importiert werden, die Anfertigung eines Stoffsicherheitsberichtes gefordert. Ist ein Stoff gemäß Stoffrichtlinie (RL 67/548/EWG) bzw. gemäß der CLP-Verordnung (VO 1272/2008/EG) als gefährlich eingestuft oder weist er PBT- oder vPvB-Eigenschaften auf, dann muss der Stoffsicherheitsbericht eine Expositionsbeurteilung, welche den gesamten Lebenszyklus eines Stoffes umfasst, beinhalten. Die Expositionsbeurteilung erfolgt anhand eines oder mehrerer Expositionsszenarien, die für alle identifizierten Verwendungen des Stoffes erstellt werden. Die Expositionsszenarien dokumentieren für spezifische Verwendungen die Ermittlung der Höhe der Exposition für die Bereiche Umwelt, Arbeitsplatz und Verbraucher und die Durchführung einer Risikoabschätzung. Dabei werden die jeweiligen Verwendungsbedingungen und Risikominderungsmaßnahmen berücksichtigt und beschrieben.
Die Expositionsszenarien werden dem Sicherheitsdatenblatt als Anhang beigefügt und mit diesem in der Lieferkette weitergereicht. Dieses Sicherheitsdatenblatt mit den Expositionsszenarien wird dann als erweitertes Sicherheitsdatenblatt bezeichnet. In den Leitfäden der ECHA Part D finden Sie die Formatvorlagen für die Expositionsszenarien.
ECHA Guidance
Bei Erhalt eines erweiterten Sicherheitsdatenblattes ist der nachgeschaltete Anwender verpflichtet, die sichere Verwendung des Stoffes in seiner Anwendung im Rahmen der in den Expositionsszenarien genannten Bedingungen zu überprüfen. Dies kann durch das sogenannte „Scaling“ erfolgen. Wird eine Substanz zur Formulierung eines Gemisches verwendet, so ist der Formulierer verantwortlich die Informationen aus Sicherheitsdatenblatt und Expositionsszenario in das (erweiterte) Sicherheitsdatenblatt für das Gemisch zu integrieren und an seine Kunden weiterzureichen.
Weitere Informationen zum Thema Sicherheitsdatenblätter:
Antworten auf häufige Fragen zum Sicherheitsdatenblatt finden Sie hier:
FAQ zum Sicherheitsdatenblatt auf dem Reach-clp-helpdesk der BAuA
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat zum Thema REACH verschiedene Broschüren zusammengestellt. Die Broschüre “REACH-Info 1: Erste Schritte unter der neuen EU-Verordnung REACH“ informiert allgemein über Anforderungen, die unter REACH an die Unternehmen gestellt werden. Dabei wird auch auf die Rolle des Sicherheitsdatenblatts eingegangen.
In “REACH-Info 5: Rechte und Pflichten des nachgeschalteten Anwenders unter REACH“ wird der Informationsfluss in der Lieferkette, bei dem das Sicherheitsdatenblatt und das erweiterte Sicherheitsdatenblatt eine zentrale Rolle spielen, beschrieben.
Die Broschüren können unter folgendem Link heruntergeladen werden:
BAuA
Die Standardsätze des europäischen Standardsatz-Kataloges (EuPhraC) ermöglichen es, erweiterte Sicherheitsdatenblätter und Expositionsszenarien als Anhänge des Sicherheitsdatenblattes in einer einheitlichen Form zu erstellen. Hierbei werden auch die für REACH erforderlichen neuen Inhalte mit abgebildet.
European standard phrases catalogue for EU safety data sheets