Erwartungen und Zielsetzung
Es wird erwartet, dass auch bei der Planung und Sanierung der Lebenszyklus der Gebäude berücksichtigt wird. Dies betrifft sowohl den Gebäudebestand mit den vorhandenen Baustoffen, aber auch die Planung der Sanierung und der dabei verwendeten Baustoffe und Konstruktionen. Auch hier liegt ein besonderes Augenmerk auf einer integralen Planung, die von Beginn an
Nachhaltigkeitsziele einschließt:
- Klimaneutralität durch die Minimierung des Gesamtenergiebedarfs, die Nutzung erneuerbarer Energie und nachwachsender Rohstoffe
- grundlegende Berücksichtigung gesundheitlicher Belange (z. B. Innenraumluftqualität, Vermeidung problematischer Stoffe in Bauprodukten)
- Umnutzbarkeit, recyclinggerechte Konstruktionen, eine ökologisch ausgewählte Materialwahl.
Mindestanforderungen
Zur Sicherstellung einer Mindestqualität gelten folgende Mindestanforderungen:
- Die Schadstofffreiheit des sanierten Gebäudes muss nachgewiesen werden. Zum Beispiel mit einem Schadstoffgutachten für den unsanierten Bestand oder durch Nachweise für durchgeführte Sanierungs- und Rückbaubauarbeiten (zur Schadstoffsanierung).
- Die Sozialverträglichkeit des Sanierungskonzeptes muss erkennbar sein, zum Beispiel, wie Bestandsmieter geschützt wurden.
- Gebäude aus Projekten, die sich bewerben, müssen fertiggestellt sein und den Gebäudebetrieb aufgenommen haben.
- Für Wohn- und Nichtwohngebäude gilt: der Primärenergiebedarf unterschreitet den Wert des Referenzgebäudes um 30 % = Standard KfW-Effizienzhaus 70 (d. h. der Primärenergiebedarf beträgt max. 70 % von dem des Referenzgebäudes).
- Ein Blower-Door-Test wurde für die Gebäude durchgeführt.
- Die verwendeten Baustoffe und Bauprodukte wurden dokumentiert und es sind darin keine besonders kritischen Stoffe enthalten.
Bei der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude kann von der Anwendung der Mindestanforderungen abgewichen werden. Dies muss vom Bewerber begründet werden.