Hiermit informieren wir über die Überwachung der grenzüberschreitenden Abfallverbringung, wie nach Artikel 51 der Europäischen Verordnung zur Verbringung von Abfällen vorgeschrieben.Die Überwachung ist geregelt durch § 11 des Abfallverbringungsgesetzes.§ 11(1) Verpflichtung der Behörden der Bundesländer zu Kontrollen von Anlagen und Unternehmen§ 11(2) Verpflichtung der Behörden der Bundesländer zu… weiterlesen