Blauer Engel mit neuem und überarbeiteten Umweltzeichen

Das Umweltzeichen Blauer Engel mit einem stilisierten Menschenzum Vergrößern anklicken
Der Blaue Engel kennzeichnet Produkte, die innerhalb ihrer Gruppe besonders umweltfreundlich sind.
Quelle: Blauer Engel

Die Jury Umweltzeichen hat auf ihrer Sitzung am 10. und 11. Dezember 2024 Kriterien für ein neues Umweltzeichen Blauer Engel für Fugenmaterial für Pflastersteine und Terrassenplatten (DE-UZ 238) beschlossen. Für mehrere Produktgruppen wurden die Kriterien aktualisiert.

Bodenversiegelung hat negative Auswirkungen auf die Umwelt und den natürlichen Wasserhaushalt, u.a. verhindert sie die Versickerung von Regenwasser, reduziert die ⁠Grundwasserneubildung⁠ und erhöht das Risiko von Überschwemmungen.
Der Blaue Engel wird zukünftig umweltschonende, versickerungsfähige Fugenmaterialien kennzeichnen, die zur Reduzierung der Bodenversiegelung beitragen. Sickerfugen in Pflasterbelägen (siehe auch Umweltzeichen für Betonwaren mit rezyklierten Gesteinskörnungen für den Straßen- und GaLaBau“ (DE-UZ 216) sind für viele befestigte Flächen geeignet, z.B. öffentliche Rad- und Gehwege, Hof- und Abstellflächen sowie private Hofeinfahrten und Terrassen. Unversiegelte Flächen unterstützen die Umsetzung von Schwammstadt-Ansätzen, minimieren Überflutungsrisken und entlasten Kanalisation und Kläranlagen bei ⁠Starkregen⁠, da sie das Niederschlagwasser ins Grundwasser leiten. Sie sind zudem nicht nur versickerungsfähig, sondern auch verdunstungsfähig und können so städtischen Hitzeinseln entgegenwirken.
Sickerfugen mit Fugenmaterialien mit dem Blauen Engel sollten so konzipiert sein, dass sie auch bei intensiver Nutzung langfristig versickerungsfähig bleiben. Gleichzeitig schließen Fugenmaterialien mit dem Blauen Engel eine Schadstoffbelastung von Boden und Grundwasser aus.

Die Kriterien der folgenden Umweltzeichen Blauer Engel wurden überarbeitet:

  • Betonwaren mit rezyklierten Gesteinskörnungen für den Straßen- und GaLaBau“ (DE-UZ 216)
  • Server und Datenspeicherprodukte (DE-UZ 213)
  • Router (DE-UZ 160)
  • Mehrweg-Verpackungssysteme für Transport und Versand (DE-UZ 27)
  • Mehrwegsysteme beim Außerhausverkauf ("to-go") von Speisen und Getränken (DE-UZ 210)
  • Elastische Bodenbeläge (DE-UZ 120)
  • Ungebleichte Koch- und Heißfilterpapiere und Backpapiere (DE-UZ 65)

Weiterführende Informationen zu den Umweltzeichen und vorgenommenen Aktualisierungen können hier abgerufen werden. Die Vergabekriterien werden in den kommenden Wochen finalisiert und auf www.blauer-engel.de/de/zertifizierung/vergabekriterien verfügbar sein. Hersteller von besonders umweltschonenden Produkten können dann das Zeichen beantragen.

Weiterhin wurden für mögliche zukünftige Umweltzeichen Blauer Engel Prüfaufträge für Videokonferenzgeräte und für fest installierte Spielgeräte im ⁠Außenbereich⁠ durch die Jury beschlossen.

In der vorangegangenen Sitzung im Juni 2024 hat die Jury Umweltzeichen neue Umweltzeichen für Veranstaltungen sowie Druckfarben, Tinten und Toner beschlossen.

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