Als Vertragspartei des Stockholmer Übereinkommens ist Deutschland verpflichtet, mit einem nationalen Durchführungsplan die Freisetzung von persistenten organischen Schadstoffen (POP) in die Umwelt durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden oder soweit wie möglich zu reduzieren und darüber zu berichten.
Der nationale Durchführungsplan soll als Standortbestimmung und als Grundlage für weitere Arbeiten zur Umsetzung des Stockholmer Übereinkommens in Deutschland dienen. Er enthält ausführliche Informationen zu den im Stockholmer Übereinkommen gelisteten POP. Der nationale Durchführungsplan wurde mit dem Forschungsvorhaben „Ein ambitionierter Nationaler Durchführungsplan 2020 zum Stockholmer Übereinkommen“ (FKZ 3719 65 414 0) aktualisiert. Dabei wurden die neu gelisteten POP (HCBD, PCP, PCN, DecaBDE und SCCP) in den Plan aufgenommen sowie Informationen zu den bereits gelisteten POP überprüft und aktualisiert.
Im Zuge des Forschungsvorhabens führte das UBA zusammen mit den Auftragnehmern Online-Workshops durch, um den vorläufigen Stand des Durchführungsplans und ausgewählte Themen zu diskutieren. Die Ergebnisse der Online-Workshops sind in der Aktualisierung des Durchführungsplans berücksichtigt.
Eingeladen waren Vertreter/innen von Behörden des Bundes und der Länder, von Industrieverbänden und von Verbänden der Zivilgesellschaft.
Im Jahr 2020 wurden Online Workshops zu folgenden Themen durchgeführt:
POP in der Kreislaufwirtschaft und in Abfällen (am 23. Juni 2020)
Die neue POP-Verordnung 2019/1021 - Verpflichtungen, Umsetzung und Kontrolle (am 22. September 2020)
PFAS-Substitution – nachhaltige und nicht-nachhaltige Alternativen (am 23. September 2020.
POP in der Kreislaufwirtschaft und in Abfällen
Am 23. Juni 2020 fand ein online Workshop zum Thema „POP in der Kreislaufwirtschaft und in Abfällen“ statt.
Viele der bereits im Stockholmer Übereinkommen gelisteten POP sind nach wie vor in Abfällen zu finden. Das Vorkommen von POP in Abfällen hat entsprechend den Anhängen der POP-Verordnung Konsequenzen für die Abfallbehandlung und für das Maß der Ausschleusung von POP aus dem Wirtschaftskreislauf. In einer effizienten, gemeinwohlverträglichen und zugleich ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft muss ein vernünftiger Kompromiss zwischen Schadstoffentfrachtung und Recycling gefunden werden.
Die Herausforderungen und Probleme dieser Thematik behandelten zwei Präsentationen und eine intensive Diskussion dazu. Dr. Georg Surkau vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) berichtete über den Umgang mit der unbeabsichtigten Spurenverunreinigung von Abfällen mit PCP. Christian Kitazume vom Umweltbundesamt referierte zur Problematik des Vorkommens und Ausschleusens von DecaBDE bei Elektroaltgeräten.
Die neue POP-Verordnung 2019/1021
Am 22. September 2020 fand ein online Workshop zum Thema „Die neue POP-Verordnung 2019/1021 - Verpflichtungen, Umsetzung und Kontrolle“ statt.
Die EU POP Verordnung (EG) Nr. 850/2004 wurde 2019 in einer Neufassung als Verordnung (EU) 2019/1021 verabschiedet, die nun z.B. auch die Aufgaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu den POP umfasst. Die Inhalte und Vorgaben dieser Verordnung stellen in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht dar. Auf dieser Rechtsgrundlage bestehen für alle EU-Mitgliedsstaaten bestimmte Pflichten zur Umsetzung der POP-Verordnung und Kontrolle von POP.
Der Workshop diskutierte auf der Grundlage von vier Vorträgen Maßnahmen für die Umsetzung der Verpflichtungen des Stockholmer Übereinkommens in Deutschland.
Dr. Anja Duffek vom Umweltbundesamt berichtete über das Vorkommen von POP in deutschen Gewässern. Dr. MartinSchlummer vom Fraunhofer IVV beleuchtete die Herausforderungen bei der Analytik von POP. Ulrike Kallee vom BUND e.V. stellte eine Studie zum Vorkommen von SCCP in Alltagsprodukten vor. Abschließend erläuterte Meike Schroeter von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die Herausforderungen und Verpflichtungen, die sich aus der POP-Verordnung aufgrund neu gelisteter POP ergeben.
PFAS-Substitution – nachhaltige und nicht-nachhaltige Alternativen
Am 23. September 2020 fand ein online Workshop zum Thema „PFAS-Substitution – nachhaltige und nicht-nachhaltige Alternativen“ statt.
Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) finden aufgrund ihrer chemisch-physikalischen Eigenschaften sehr breite Anwendung, jedoch bauen sie sich in der Natur nur äußerst schwer ab, deswegen auch als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet, und sind in vielen Fällen auch toxisch. Einige dieser Stoffe wie die Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) und die Perfluoroktansäure (PFOA) sind bereits im Stockholmer Übereinkommen gelistet. Zurzeit läuft ein Gruppenbeschränkungsverfahren für PFAS unter REACH. Dadurch würden vielfältige Anwendungen dieser Stoffe beschränkt werden, wo sie ggf. durch Alternativen ersetzt würden.
Die Herausforderungen bei der Suche nach Ersatzstoffen und Ersatzverfahren wurden auf der Grundlage von vier Vorträgen und einer anschließenden Diskussion erörtert. Wolfram Willand vom Regierungspräsidium Freiburg und Sandra Leuthold vom Umweltbundesamt stellten die Probleme bei der PFOS-Substitution in der Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen dar. Jürgen Arning vom Umweltbundesamt stellte die Ergebnisse einer vergleichenden Risikobewertung kurzkettiger poly- und perfluorierter Alkylverbindungen mit fluorfreien Alternativen zur Diskussion. Reiner Söhlmann vom LRA Rastatt erläuterte in seinem Vortrag die PFAS-Verunreinigungen im Boden in Rastatt und deren Auswirkungen auf die Region. Caren Rauert vom Umweltbundesamt gab abschließend einen Ausblick zu weiteren Entwicklungen bei der europäischen Regulation von PFAS.