Standardisierung von Emissionsfaktoren

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Leitfaden Nachhaltige Chemikalien
Quelle: Umweltbundesamt

Standardisierung von Emissionsfaktoren für die Expositionsbewertung unter REACH

Im Rahmen der Stoffsicherheitsbeurteilung unter ⁠REACH⁠ sind für gefährliche Stoffe die Emissionen in die Umwelt abzuschätzen und eine Risikobeschreibung für die Verwendung durchzuführen. Die Emissionen einer Verwendung können unter Nutzung von Standardwerten, die in den Leitlinien der ECHA festgelegt sind, ermittelt werden. Da diese Standardwerte jeweils eine breite Palette von Verwendungen zusammenfassen, haben einige Fachverbände spezifische Emissionsfaktoren für ihre Branche abgeleitet. In einem vom ⁠UBA⁠ beauftragen Gutachten werden Kritikpunkte an diesem Ableitungsprozess zusammengestellt und Verbesserungsvorschläge zur Dokumentation und Kommunikation vorgestellt.

Im Rahmen der Registrierung von Chemikalien unter der EU-Chemikalienverordnung REACH kann es notwendig sein, im Zuge der Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment, CSA) auch eine Schätzung zur ⁠Exposition⁠ von Mensch und Umwelt vorzunehmen. Die Abschätzung der Emissionen ist dabei von zentraler Bedeutung, um die Konzentrationen von Chemikalien in der Umwelt vorhersagen zu können (Predicted Environmental Concentration, PEC). Die berechnete PEC ist eine Grundlage für die Risikobewertung von Chemikalien.

Wegen der schier unendlichen Zahl von industriellen Einzelprozessen und deren Kombinationsmöglichkeiten kann von den Registranten im Rahmen der Stoffsicherheitsbeurteilung nicht auf jede einzelne Verwendung von Stoffen und Gemischen eingegangen werden. Deshalb hat die Europäische Chemikalienbehörde ECHA für weit definierte Einsatzbereiche von Chemikalien generische Emissionsfaktoren (Environmental Release Categories, ERCs, auch Umweltemissionskategorien) festgelegt, die zur Beurteilung der Umweltexposition von Stoffen genutzt werden sollen. Die ERCs und deren Geltungsbereiche sind im Kapitel R.16 des technischen Leitfadens zur Stoffsicherheitsbeurteilung (REACH Guidance on Information Requirements & Chemical Safety Assessment, Chapter R.16) genauer erläutert.

Die ERCs stellen die realen Herstellungs- und Verwendungsbedingungen allerdings nur sehr grob dar. Daher kann die Berücksichtigung weiterer Faktoren, wie beispielsweise der Stoffeigenschaften, der Unternehmensgröße oder der Effizienz des Materialeinsatzes, sinnvoll sein. Verschiedene Verbände entwickelten aus diesem Grund auf Basis eines vom Verband der Europäischen Chemischen Industrie (CEFIC) veröffentlichten Leitfadens die sogenannten spezifischen Umweltemissionskategorien (specific Environmental Release Categories, spERCs). Diese branchentypischen Emissionsfaktoren sollen eine Verfeinerung der Expositionsschätzung ermöglichen. Informationen zu den spERCs sind in den jeweils dazugehörigen spERC fact sheets dokumentiert.

In den spERCs werden Arbeits- und Betriebsbedingungen (Operational Conditions, OCs) und z. T. auch Risikomanagementmaßnahmen (risk management measures, RMMs) berücksichtigt. Da die spERCs jedoch ausschließlich von Industrievertretern festgelegt wurden und zudem die einzelnen Branchen und ihre Vertreter unterschiedliche Herangehensweisen entwickelten, stellt sich für die Behörden die Frage nach der Plausibilität der spERCs.

Aus diesem Grund wurde vom Umweltbundesamt ein Gutachten in Auftrag gegeben. Es wurde untersucht, ob die spERCs für die Expositionsbeurteilung geeignet und Werte der spERCs nachvollziehbar sind. Die Prüfung umfasste die Art der Ableitung der Emissionsfaktoren, die Dokumentation und die Prüfung der verschiedenen Arten der Herangehensweise durch unterschiedliche Verbände. Dabei wurde auch auf die Möglichkeit der Kommunikation der spERCs innerhalb der Lieferkette eingegangen.

Registranten, Formulierer und nachgeschaltete Anwender sind unter REACH zur Kommunikation der sicheren Verwendungsbedingungen verpflichtet.

Im Gutachten wurde festgestellt, dass Informationen über Verwendungsbedingungen in den spERC fact sheets noch unzureichend dokumentiert sind. Eine Erkenntnis, die sich aus dem Gutachten ergab war, dass die Industrievertreter die spERCs zwar als eine Form von höherwertiger generischer Emissionsschätzung „Tier 1.5“ betrachten, dieser Detailgrad jedoch oft nicht erreicht wird. Es kann zudem nicht angenommen werde, dass die spERCs 1 : 1 auf die realen Bedingungen übertragen werden können. Im Rahmen der Bewertung der Freisetzungsfaktoren (release factors) wurden in einigen Fällen von der Industrie deren Werte mit „0“ angegeben. Die Industrie betrachtet dies als mathematische Übersetzung eines als sehr gering anzusehenden Risikos, solch ein Vorgehen wird jedoch von Seiten der Wissenschaft nicht akzeptiert. In einigen spERCs werden Risikomanagementmaßnahmen (risk management measures, RMMs) verwendet. Allerdings war z. T. unklar, ob die Effizienz der genannten RMMs in den abgeleiteten Emissionsfaktoren bereits berücksichtigt wurde. Dies könnte zu einer doppelten Berücksichtigung von RMMs durch den Registranten führen, wodurch das Risiko einer Chemikalie für die Umwelt unterschätzt werden könnte. Auch für die nachgeschalteten Anwender ist die Kenntnis der vorausgesetzten RMMs notwendig, um die sichere Verwendung einer Chemikalie sicherzustellen.

Erst wenn die spERCs eine genauere Definition in manchen Anwendungsbereichen erhalten und Informationslücken geschlossen werden können sie eine realistische Einschätzung der Freisetzungsbedingungen in die Umwelt geben. Auf diese Weise wird auch eine verbesserte Kommunikation entlang der Lieferkette erst möglich.

Die Ergebnisse des Gutachtens sind im Abschlussbericht in englischer Sprache festgehalten:

  • Standardisation of ⁠Emission⁠ Factors for the Exposure Assessment under REACH


Im Anschluss an die Veröffentlichung des Gutachtens fand im April 2011 ein Workshop mit Vertretern aus Industrie, Europäischer Kommission und Behörden statt. Die Erkenntnisse aus diesem Workshop liegen jetzt in einer gemeinsamen Veröffentlichung vor:


2013 wurde ein weiteres Gutachten im Auftrag des UBA durchgeführt, in welchem die Umsetzung der Empfehlungen geprüft sowie die Plausibilität der Werte und die Qualität der Dokumentation der im Juli 2013 verfügbaren spERCs und ihrer Datenblätter untersucht wurden.

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