Hexachlorbutadien (HCBD)

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Strukturformel von Hexachlorbutadien (HCBD)
Quelle: Umweltbundesamt

Hexachlorbutadien (⁠HCBD⁠) (CAS Nummer 87-68-3) gehört zur Gruppe der aliphatischen ungesättigten Halogenkohlenwasserstoffe.

Rechtlicher Hintergrund

HCBD wurde 2015 in Anlage A (Eliminierung)des Stockholmer Übereinkommens und 2017 in Anlage C (Unerwünschte ⁠Nebenprodukte⁠) des Übereinkommens aufgenommen. In der EU ⁠POP⁠-Verordnung ist es in Anhang I und Anhang III Teil B gelistet. Anhang IV und V enthalten abfallrechtliche Bestimmungen.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den rechtlichen Bestimmungen zu HCBD in Oberflächengewässern.

Produktionsdaten und unbeabsichtigte Entstehung

HCBD ist und war kein Zielprodukt der chemischen Industrie in Deutschland. Es entsteht jedoch als Nebenprodukt bei einigen Prozessen (Produktion von chlororganischen Verbindungen, Verbrennungsprozessen, Klärschlamm und der Kunststoffherstellung) und wurde früher teilweise für kommerzielle Zwecke verkauft. Ebenfalls können Verbrennungsprozesse für die unbeabsichtigte Entstehung verantwortlich sein. Zwischen 1970 und 1980 wurde HCBD in großer Menge hergestellt, wobei die weltweite Produktion der Substanz im Jahr 1982 auf 10.000 Tonnen geschätzt wurde. HCBD wird in Europa seit Ende der 1970er Jahre weder gezielt hergestellt noch verwendet.

Als unbeabsichtigtes Nebenprodukt entstand jedoch auch danach HCBD. 1979 wurde in Deutschland bei der Herstellung bestimmter chlorierter Chemikalien ca. 4.500 Tonnen HCBD erzeugt, wovon 1.021 Tonnen exportiert, 3.400 Tonnen verbrannt und 100 Tonnen deponiert wurden. Diese HCBD-Mengen sanken im Jahr 1991 auf 550 – 1.400 Tonnen. Es ist nicht bekannt, dass HCBD derzeit als unbeabsichtigtes Nebenprodukt hergestellt oder verwendet wird.

Verwendung und Vorkommen in Erzeugnissen und Abfällen

HCBD wurde früher als Zwischenprodukt für fluorhaltige Schmiermittel und Gummiverbindungen, Lösemittel für Elastomere, hitzeübertragende Flüssigkeit, Kühlmittel in Transformatoren, Hydraulikflüssigkeit, Flüssigkeit für Gyroskope, Adsorptionsmittel für Gasverunreinigungen, Biozide zur Vermeidung der Algenbildung (z.B. in Kühlwassersystemen), sowie in einigen EU-Ländern als Zwischenprodukt für Pflanzenschutzmittel im Weinbau verwendet.

Die Relevanz des Vorkommens von HCBD in Produkten aus historischer Anwendung, Abfällen und die unbeabsichtigte Entstehung aus der Produktion wird für Deutschland als nicht relevant angesehen. Lediglich HCBD als Hauptverunreinigungen von ⁠HCB⁠-Abfällen aus Deponien könnte noch relevant sein.

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 HCBD  Hexachlorbutadien  POP  Persistenter organischer Schadstoff  Stockholmer Übereinkommen  Stockholm-Konvention