Hier finden Sie Informationen zu den ersten gelisteten POP, welche überwiegend als Industriechemikalien genutzt wurden. Ebenfalls sind POP angeführt, welche neben anderen Anwendungen auch als Industriechemikalien eingesetzt wurden (Pentachlorbenzol). Die Steckbriefe enthalten eine Beschreibung der chemischen Identität und Eigenschaften sowie der früheren Verwendung des jeweiligen POP.
POP, welche als Industriechemikalien Anwendung fanden, sind in Anhang I der EU POP-Verordnung gelistet. Polychlorierte Biphenyle, Pentachlorbenzol, Hexachlorbutadien und Polychlorierte Naphthaline sind zusätzlich in Anhang III Teil A und Teil B angeführt. Anhang IV und V enthalten abfallrechtliche Bestimmungen.
In Deutschland werden die POP, welche als Industriechemikalien Anwendung fanden, nicht gezielt hergestellt oder verwendet, es sei denn, es gelten bestehende Ausnahmen laut Anhang I Teil A der EU POP-Verordnung.