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Chemikalien / REACH

Erklärung des Begriffs REACH: Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
© Umweltbundesamt

Die REACH - Verordnung (EG) 1907/2006] ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.

 

REACH⁠ – Was ist das?

REACH ist seit 2007 in Kraft und soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherstellen. Sie soll gleichzeitig den freien Verkehr von Chemikalien auf dem Binnenmarkt gewährleisten und Wettbewerbsfähigkeit und Innovation fördern. REACH beruht auf dem Grundsatz, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender die Verantwortung für ihre Chemikalien übernehmen. Sie müssen sicherstellen, dass Chemikalien, die sie herstellen und in Verkehr bringen, sicher verwendet werden. Das Kürzel „REACH“ leitet sich aus dem englischen Titel der Verordnung ab: Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of CHemicals. Die ⁠REACH-Verordnung⁠ gilt als eines der strengsten Chemikaliengesetze der Welt.

Warum REACH?

REACH baut auf den Erfahrungen des vorherigen Chemikalienrechts auf. Nach altem Recht mussten die Behörden die Sicherheit von Chemikalien prüfen. Über die meisten Chemikalien, nämlich die, die vor 1981 auf dem europäischen Markt waren, lagen keine systematisch erhobenen Informationen vor. Die Hersteller wurden erst dann verpflichtet, fehlende Informationen vorzulegen, wenn eine Stoffbewertung der Behörden Informationslücken nachwies oder Hinweise auf eine Gefährdung von Umwelt oder Gesundheit ergab. Das Verfahren stellte sich als langsam und schwerfällig heraus. Diesen Missstand soll REACH beheben. Die Hersteller und Importeure von Chemikalien müssen nun mit der obligatorischen Registrierung Daten vorlegen und die von den Stoffen ausgehenden Risiken selbst bewerten. Es gilt: „keine Daten – kein Markt“. Das heißt, ohne Registrierung dürfen Chemikalien nicht in Verkehr gebracht werden. Die Aufgaben der Behörden sind die Unterstützung der Akteure, die Prüfung der Registrierungen und die Regulierung von Stoffen mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften oder von Stoffen, die zu Risiken für Mensch oder Umwelt führen. Mit REACH wurden auch weitere Probleme angegangen. Es gibt nun ein Recht für Verbraucherinnen und Verbraucher, Informationen über Chemikalien in Produkten zu erhalten. Die Weitergabe von Daten innerhalb der Lieferkette ist geregelt und die Substitution besonders besorgniserregender Stoffe wird gefördert. Das Zulassungsverfahren schafft eine weitere Möglichkeit, Chemikalien zu regulieren.

REACH ist nicht nur eines der modernsten und zugleich auch strengsten Chemikaliengesetze, es ist auch ein sehr detailliertes Regelwerk.

The Revision of the REACH Authorisation and Restriction System

UBA-Position zur Reform der REACH-Verordnung

Die EU-Kommission bereitet eine Revision der REACH-Verordnung im Rahmen der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit vor. Das UBA positioniert sich zu der Reform der Beschränkungs- und Zulassungsverfahren in einem Scientific Opinion Paper und schlägt vor, die Verfahren schneller und effizienter zu machen sowie den vorsorgeorientierten Umweltschutz zu stärken. weiterlesen

Wanderschuhe, Rucksack, Regencape

EU beschränkt Verwendung weiterer PFAS

Aufgrund ihrer wasser-, öl- und schmutzabweisenden Eigenschaften werden per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) vielseitig eingesetzt. Sie sind in der Umwelt jedoch kaum abbaubar. Einige PFAS reichern sich in der Umwelt und in Organismen an und wirken zudem gesundheitsschädigend. Daher hat die EU die Verwendung einiger PFAS beschränkt, weitere Beschränkungen sind in Vorbereitung. weiterlesen

Detailfoto Stift kreuzt ein Feld an.

Beschränkungsvorschlag für Bisphenol A: Erneute Konsultation

Alle Akteure, wie etwa betroffene Industrieverbände und Unternehmen, sind eingeladen, den Fragebogen zum Beschränkungsvorschlag für Bisphenol A (BPA) und Bisphenole mit ähnlicher Besorgnis (BosC) bis zum 22. Dezember 2022 auszufüllen. Die Beschränkung soll für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von BPA und BosC in der EU gelten. weiterlesen

Detailfoto Stift kreuzt ein Feld an.

Beschränkungsvorschlag für PFAS: Erneute Konsultation

Alle Akteure, wie etwa betroffene Industrieverbände und Unternehmen, sind eingeladen, den Fragebogen zum Beschränkungsvorschlag für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) bis zum 17. Oktober 2021 auszufüllen. Die Beschränkung soll für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung aller PFAS in der EU gelten. weiterlesen

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