Umweltverträglichkeit
Die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln hängt wesentlich von ihren Inhalsstoffen ab. In diesem Artikel werden einige dieser Inhaltstoffe und Vereinbarungen über ihren Einsatz vorgestellt.
Die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln hängt wesentlich von ihren Inhalsstoffen ab. In diesem Artikel werden einige dieser Inhaltstoffe und Vereinbarungen über ihren Einsatz vorgestellt.
Die biologische Primärabbaubarkeit der nichtionischen Tenside vom Alkylphenolethoxylat-Typ entspricht den Forderungen der Tensid-Verordnung, doch die dabei entstehenden Zwischenprodukte sind relativ beständig und wesentlich fischtoxischer als die oberflächenaktiven Ausgangstenside selbst.
Der Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. (IKW), der Industrieverband Putz- und Pflegemittel e. V. (IPP), die Fachvereinigung Industriereiniger im Verband der Chemischen Industrie e. V. und der Verband der Textilhilfsmittel-, Lederhilfsmittel-, Gerbstoff- und Waschrohstoffindustrie e.V. (TEGEWA) gingen daher am 14. Januar 1986 dem damals zuständigen Bundesministerium des Innern gegenüber die Selbstverpflichtung ein, auf ihre Mitgliedsfirmen einzuwirken, dass APEO-Tenside in Zukunft nicht mehr in Wasch- und Reinigungsmitteln eingesetzt werden. Auch Nichtmitglieder sollten in geeigneter Form über diese Verzichtserklärung informiert sowie zur ihrer Einhaltung angehalten werden.
Diese freiwillige Verpflichtung hat seinerzeit den Bundesminister des Innern davon absehen lassen, eine Rechtsverordnung zur Beschränkung oder zum Verbot des APEO-Einsatzes oder zur Formulierung schärferer Anforderungen an die Umweltverträglichkeit von Tensiden zu erlassen.
Vom Bundesumweltministerium, Bundesforschungsministerium, Bundesgesundheitsministerium und der Industrie wurde am 31. Juli 1991 eine gemeinsame Erklärung zur Reduzierung der Gewässerbelastung durch EDTA abgegeben. Ziel ist die Halbierung der EDTA-Frachten in den oberirdischen Gewässern um 50 Prozent innerhalb von zehn Jahren. Erreicht werden soll dies unter anderem durch den Ersatz von EDTA durch ökologisch günstiger zu bewertende Stoffe. Bevorzugt sollte auf biologisch abbaubare Komplexiermittel, wie Citrate, Tartrate, Methylglycindiessigsäure (MGDA) oder Iminodibernsteinsäure Natriumsalz (IDS Na-Salz), zurückgegriffen werden.
Nitromoschusverbindungen werden als Duftstoffkomponente in Wasch- und Reinigungsmitteln eingesetzt. In verschiedenen Untersuchungen konnten Nitromoschusverbindungen (hauptsächlich Moschus-Xylol und Moschus-Keton) in aquatischen Umweltproben, Muttermilch und Fettgewebe als stark lipophile und persistente Verbindungen nachgewiesen werden.
Moschus-Xylol wird auf Grund einer Selbstverpflichtung des Industrieverbandes Körperpflege- und Waschmittel e V (IKW) in Deutschland seit 1994 nicht mehr in neuen Produkten eingesetzt. Die Verwendung in Produkten, die vor 1994 auf dem Markt waren, sollte durch den Einsatz von Ersatzstoffen nach und nach beendet werden.
In Gewässern ohne Lichteinfluss haben leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe eine sehr geringe Abbaubarkeit. Sie können daher insbesondere im Grundwasser lange Zeit beständig sein und den Zustand des Grundwassers nachteilig verändern. Humantoxikologisch von Bedeutung sind ihre leichten Resorbierbarkeiten durch die Haut sowie ihre narkotischen und – besonders bei chronischen Einwirkungen – lebertoxischen Wirkungen.
Aus diesem Grunde haben sich der Industrieverband Putz- und Pflegemittel e.V., der Verband der Textilhilfsmittel-, Lederhilfsmittel-, Gerbstoff- und Waschrohstoffindustrie e.V. und die Fachvereinigung Industriereiniger im Verband der Chemischen Industrie e.V. mit Datum vom 27. Juli 1987 verpflichtet, auf ihre Mitgliedsfirmen und in geeignet erscheinender Weise auf andere Firmen einzuwirken, um den Einsatz derartiger leichtflüchtiger chlorierter Kohlenwasserstoffe in Produkten, die unter das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz fallen, nach Möglichkeit zu vermeiden.
Die bis 1990 in Weichspülern überwiegend eingesetzten kationischen Tenside vom Typ DSDMAC (Distearyldimethylammoniumchlorid) sind, nachdem sich der Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V. zum freiwilligen Verzicht auf den Einsatz von DSDMAC in Weichspülmitteln entschlossen hat, inzwischen ersetzt worden.
Diese Vereinbarung dient der Information der zuständigen Behörden Umweltbundesamt, Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin und Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin über die Art der in Wasch- und Reinigungsmitteln eingesetzten Enzyme. Es werden alle Herstellungsarten (Gentechnik oder herkömmliche Biotechnologie) sowie eventuelle Modifizierungen mittels Protein-Design berücksichtigt. Durch die mitgeteilten Daten werden die Behörden in die Lage versetzt, umwelt-, verbraucher- und arbeitsschutzrelevante Risiken der in Wasch- und Reinigungsmitteln eingesetzten Enzyme abzuschätzen.