Branchenspezifische Umweltzeichen
Durch die Verwendung umweltfreundlicherer Produkte können die Verbraucher*innen dazu beitragen, die Umweltbelastung bei der Verwendung von Wasch- und Reinigungsmitteln zu reduzieren. Doch welche Zeichen sind vertrauenswürdig und was bedeuten sie?
Dabei ist es wichtig, zwischen „echten“ Umweltzeichen, Biolabeln und Industrielabeln zu unterscheiden.
Umweltbezogene Kennzeichnung kann einen bewertenden Charakter haben. In diesem Fall werden Produkte ausgewiesen, die innerhalb einer bestimmten Produktgruppe unter Umweltgesichts¬punkten vorzuziehen sind. Die ISO-Systematik bezeichnet diese Art der Kennzeichnung als „Typ I“. Die Norm DIN EN ISO 14024 gibt Orientierung beim Aufbau solcher Systeme.
Zu den bekanntesten Typ-I-Umweltzeichen gehören der Blaue Engel in Deutschland, der Nordische Schwan in Skandinavien, das Österreichi¬sche Umweltzeichen und das Europäische Umweltzeichen. Sie beruhen auf Kriterienkatalogen, nach denen Produkte bewertet werden. Dabei kennzeichnen sie diejenigen Produkte, die vorgegebene Anforderungen zur Umweltleistung innerhalb bestimmter Produktkategorien erfüllen.
Quelle: Publikation „Umweltinformationen für Produkte und Dienstleistungen Anforderungen – Instrumente – Beispiele“; 2019
Davon zu unterscheiden ist hingegen Werbung und Öffentlichkeitsarbeit mit Umweltaussagen auf techni¬schen Informationsblättern und Verpackungen. Für die Glaubwürdigkeit und den Nutzen solcher Aussagen ist es wesentlich, dass ihre Zuverlässigkeit gewährleistet ist. Hier unterstützt die Norm DIN EN ISO 14021 alle Anbieter von Produk¬ten. Sie regelt eine gängige Form von Umweltkennzeichnungen und Um¬weltdeklarationen, den so genannten Typ II in der ISO-Systematik.
Umweltkennzeichnungen und -deklarationen nach Typ II sind meist an Verbraucherinnen und Verbraucher gerichtet, konzentrieren sich oft auf einen einzelnen Umweltaspekt, gelten im Grundsatz auch für komplexe Informationen und liegen als freiwillige Selbsterklärung in alleiniger Verantwortung des Erstellers.
Begriffe wie „umweltsicher“, „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“, „Bio“ und so weiter sind in ihrem Gehalt unklar und wecken unterschiedliche Erwartungen bei Lesern. Zur Sicherheit von Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern regelt DIN EN ISO 14021 die Verwendung von typischen Umweltaussagen.
Häufig beziehen sich die Aussagen jedoch nur auf einen Aspekt des Produktes, zum Beispiel die Herkunft der Rohstoffe aus nachwachsenden Quellen, den Recyklatgehalt der Verpackung oder potenzielle Energieeinsparungen bei der Anwendung.
Ein branchenspezifisches Zeichen der Industrie stellt das Symbol der „Charter for Sustainable Cleaning“ dar. Die europäische Wasch- und Reinigungsmittelindustrie im A.I.S.E. hat unter diesem Zeichen eine europaweite Initiative zur Förderung der Nachhaltigkeit in der Herstellung und Nutzung von Wasch- und Reinigungsmitteln, im Jahr 2005 die "Charter Nachhaltiges Waschen und Reinigen" gestartet. Mit Beitritt zur „Charter“ bekennen sich Unternehmen, kenntlich durch das Zeichen auf der Verpackung, zu nachhaltigerem Handeln. Nachhaltiges Handeln beruht dabei auf der Balance von ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten. Unternehmen, die der Charter Nachhaltiges Waschen und Reinigen beigetreten sind, werden von unabhängiger Seite überprüft, ob sie die Nachhaltigkeit bei der Entwicklung und Herstellung ihrer Produkte hinreichend berücksichtigen. Jedoch betrifft auch diese Initiative derzeit nur den Hersteller und den Herstellungsprozess, nicht jedoch das Produkt an sich. Im Unterschied zum echten Umweltzeichen, das umweltfreundliche Produkte kennzeichnet, stehen diese Zeichen somit für das Engagement des Herstellers im Bereich einer nachhaltigen Produktion. Sie sagen daher nichts über die Umweltfreundlichkeit des Produktes selbst aus. Daher wurde es im Zuge der Weiterentwicklung um ein weiteres Logo zur Kennzeichnung weniger umweltbelastender Produkte ergänzt. Diese Zeichen sind keine Typ-I-Umweltzeichen im Sinne der Norm DIN EN ISO 14024
Für den Verbraucher geben somit nur Typ-I-Umweltzeichen wie das deutsche Umweltzeichen „Blauer Engel” und das europäische Umweltzeichen „Euroblume” verlässlich Auskunft darüber, welche Produkte im Vergleich weniger umweltbelastend sind als andere. Denn die Kriterien, die ein Produkt erfüllen muss, um das deutsche oder das europäische Umweltzeichen zu erhalten, sind im Internet öffentlich zugänglich. Die Anforderungen, die die Umweltzeichen-Produkte einhalten müssen, werden von einem unabhängigen Gremium nach eindeutigen, wissenschaftlich begründeten Kriterien festgelegt. Eine regelmäßige Aktualisierung der Anforderungen an die Produkte garantiert, dass auch wirklich nur die aus Umweltsicht besten Produkte ausgezeichnet werden. Eine missbräuchliche Verwendung des Umweltzeichens ist wettbewerbsrechtlich unzulässig.
Der Blaue Engel
Das deutsche Umweltzeichen „Der Blaue Engel“ kennzeichnet Produkte, die im Vergleich zu anderen Produkten dieser Art als besonders umweltfreundlich bezeichnet werden können. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ist der Zeicheninhaber des „Blauen Engel“. Es legt die Grundsätze zur Vergabe des Blauen Engel fest und beruft die Mitglieder Jury Umweltzeichen. Expert*innen des Umweltbundesamtes erarbeiten die fachlichen Kriterien, die ein Produkt oder eine Dienstleistung für die Zertifizierung mit dem Blauen Engel einhalten muss und überprüft diese regelmäßig auf den aktuellen Stand der Technik. Die unabhängig, unparteiisch und ehrenamtlich Jury Umweltzeichen bürgt für die Verlässlichkeit des Blauen Engel. Sie entscheidet über neue Produktgruppen, diskutiert und beschließt die vom UBA vorgeschlagenen Vergabekriterien. Das Beschlussgremium setzt sich aus 15 Vertreterinnen und Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen, Jugend und Bundesländern zusammen.
Die Produkte mit dem „Blauen Engel“ unterliegen bei den eingesetzten Rohstoffen strengen Auflagen hinsichtlich der Verträglichkeit für Umwelt und Gesundheit, welche über die geltenden gesetzlichen Vorgaben hinaus gehen.
Es existieren Vergabegrundlagen für Waschmittel, für Handgeschirrspülmittel, Allzweck- und Sanitärreiniger und für Maschinengeschirrspülmittel.
Neben diesen klassischen Umweltzeichen für Wasch- und Reinigungsmittel wurde zusätzlich ein „Blauer Engel“ für kosmetische Mittel wie Haarshampoo, Duschgel und Seifen entwickelt.
Das europäische Umweltzeichen
Das europäische Umweltzeichen ist durch die Verordnung (EG) Nr. 66/2010 geregelt. Vergabekriterien für das Europäischen Umweltzeichens „Euroblume” im Bereich der Waschmittel- und Reinigungsmittel existieren seit 1995. Auch dort unterliegen die Produkte bei den eingesetzten Rohstoffen strengen Auflagen hinsichtlich der Verträglichkeit für Umwelt und Gesundheit, welche über die geltenden gesetzlichen Vorgaben hinaus gehen. Ein in den Umweltzeichenkriterien geforderter Nachweis der Reinigungsleistung garantiert zusätzlich ein sauberes Ergebnis, denn die Gebrauchstauglichkeit der Produkte muss in einem aufwendigen Test nachgewiesen werden.
Inzwischen existieren im europäischen Bereich Umweltzeichen für Waschmittel, für Maschinengeschirrspülmittel, für Handgeschirrspülmittel und für Allzweck- und Sanitärreiniger.
Neben diesen klassischen Umweltzeichen für Wasch- und Reinigungsmittel wurde zusätzlich ein europäisches Umweltzeichen für Haarshampoo und Seife entwickelt.
Doch denken Sie daran:
Auch bei weniger umweltbelastenden Reinigungsmitteln mit Umweltzeichen sollte auf die Dosierung geachtet werden, denn nur bei korrekter Dosierung sind diese tatsächlich umweltfreundlicher als andere Produkte.