EU-Emissionshandel fit für die Zukunft machen

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Die Novellierung der ETS-Richtlinie ist Teil des „fit-for-55“- Gesetzespakets im Juli 2021.
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Die bevorstehende Reform des EU-ETS beinhaltet neben der Anpassung der Emissionsobergrenze (Cap) auf das neue Klimaziel für 2030 auch eine Überprüfung und Anpassung der Marktstabilitätsreserve (MSR). Ein Forschungsprojekt im Auftrag des UBA schlägt vor, wichtige MSR-Parameter anzupassen, um ihre Funktion zur Stabilisierung des Marktes bei externen Schocks wie der Covid-19-Pandemie zu stärken.

Mit Blick auf die für Juli 2021 geplante Reform des EU-ETS (im Rahmen des umfassenden europäischen Gesetzespakets für den ⁠Klimaschutz⁠ „Fit for 55“) hat das ⁠UBA⁠ das Ökoinstitut und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) mit einer Analyse zur Überprüfung und Anpassung der Markstabilitätsreserve (MSR) beauftragt und diese wissenschaftlich begleitet. Neben dem Abbau von überschüssigen Emissionsberechtigungen aus der zweiten und dritten Handelsperiode soll die MSR den Markt beim Auftreten externer Schocks stabilisieren, wie dem deutlichen Emissionsrückgang infolge der Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 (minus 13,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) und die Funktion des Europäischen Emissionshandels als Leitinstrument beim Klimaschutz absichern. Ohne eine Anpassung der MSR-Parameter könnte es dazu kommen, dass – je nach Emissions- und Cap-Verlauf – der Marktüberschuss in den kommenden Jahren weiterhin deutlich über den definierten Schwellenwerten liegt oder sogar noch ansteigt.

Analyse der MSR-Parameter in verschiedenen Emissionsszenarien

Die Studie analysiert die Wirkungsweise der MSR in verschiedenen Emissionsszenarien mit Hilfe eines vom Öko-Institut entwickelten Rechentools. Unter der Annahme, dass die Emissionen aus dem stationären ETS im Einklang mit den Zielen für erneuerbare Energien auf EU-Ebene und in den Mitgliedsstaaten zurückgehen und unter Berücksichtigung der Pandemieeffekte ergibt die Analyse, dass die MSR in ihrer aktuellen Ausgestaltung nicht in der Lage ist, einen kontinuierlichen Anstieg der Umlaufmenge an Emissionsberechtigungen (sog. TNAC – Total Number of Allowances in Circulation) in diesem Jahrzehnt zu verhindern. Daher werden verschiedene Optionen zur Anpassung der MSR, insbesondere eine Veränderung der Entnahmerate und der Schwellenwerte, untersucht.

Im Ergebnis zeigt sich, dass eine proportionale Ausgestaltung der MSR-Entnahmerate, die bei hohen Überschüssen relativ stärker interveniert als bei relativ niedrigeren Überschüssen, auf unterschiedliche Emissions- und Cap-Szenarien deutlich robuster reagiert und daher zu empfehlen wäre. Sinnvoll wäre zudem eine dynamische, an der Reduktion des Caps orientierte Absenkung der Schwellenwerte für die Aktivierung der MSR.

In einer Sensitivitätsrechnung werden die empfohlenen Parameter (proportionale MSR-Entnahmerate und dynamisch ausgestaltete Schwellenwerte) auch unter den Rahmenbedingungen eines verschärften Caps (Emissionsreduktion um minus 65 Prozent bis 2030 gegenüber 2005) überprüft.

Weitere Aspekte einer MSR-Reform: Reaktionsgeschwindigkeit, Luftverkehr, Löschung, Interaktion mit freiwilligen Löschungen nach Art.12 (4)

Ein wichtiger Aspekt ist auch die Reaktionsgeschwindigkeit beim Auftreten exogener Schocks wie der Covid-19-Krise. Während ein Mindestpreis die Reaktionsgeschwindigkeit der MSR deutlich erhöhen und das Preissignal unmittelbar stabilisieren könnte, würde sich die Komplexität des Systems deutlich erhöhen.

Außerdem empfiehlt das Papier, den Luftverkehr weiterhin nicht bei der Definition der für die MSR-Kürzung maßgeblichen TNAC zur berücksichtigen, da ansonsten das Ziel der MSR, die im stationären Sektor angesammelten Überschüsse abzubauen, nicht erreicht würde. Problematisch sei die Einbeziehung des Luftverkehrs außerdem, weil klimaschädigende Nicht-⁠CO2⁠-Effekte im EU ETS bislang nicht berücksichtigt werden.

Schließlich wird das Zusammenspiel von MSR und der freiwilligen Löschung von Zertifikaten nach Artikel 12(4) diskutiert und das Papier schlägt eine vereinfachte regelbasierte Festlegung zur Kompensation von Kraftwerksstilllegungen vor.

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 EU-ETS  Europäischer Emissionshandel  Marktstabilitätsreserve  Klimaziele