Internationale Klimapolitik
Der Klimawandel macht nicht vor nationalen Grenzen Halt. Er ist aufgrund seiner Ursachen und seiner Folgen eine globale Herausforderung, die internationale Lösungen und die Kooperation aller Staaten erfordert.
Die Internationale Klimapolitik beschäftigt sich damit, mit welchen Maßnahmen effektiver Klimaschutz erreicht werden kann. Eines der zentralen Handlungsfelder ist die Vermeidung und Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen (Minderung). Zudem erarbeiten die internationalen Staatenvertreter Lösungsstrategien, wie die nicht mehr vermeidbaren Folgen des Klimawandels bewältigt und eingedämmt werden können (Anpassung) und wie mit den nicht zu vermeidenden Schäden und Verlusten in Folge des Klimawandels umgegangen werden kann. Die Finanzierung der hierfür notwendigen Maßnahmen ist ein wichtiger und kontrovers diskutierter Punkt.
Übergeordnetes Ziel der internationalen Kooperation zum Klimaschutz ist es, eine für Menschen und Ökosysteme gefährliche Störung des Klimasystems zu verhindern. Der heute bereits eintretende Klimawandel hängt mit der globalen Erwärmung zusammen. Der zunehmende Ausstoß von Treibhausgasen durch den Menschen, insbesondere seit Beginn der Industrialisierung, erhöht den Treibhauseffekt und ist die Hauptursache dieser Erwärmung. Die globale Erwärmung aufzuhalten und den Klimawandel und seine Folgen einzudämmen erfordert eine deutliche Reduktion des Treibhausgasausstoßes weltweit – kurzfristig sowie in den kommenden Jahren und Jahrzehnten
Das maßgebliche völkerrechtliche Vertragswerk zum internationalen Klimaschutz ist die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC)sowie das von der Klimarahmenkonvention ausgehandelte Übereinkommen von Paris. Heute umfasst die Klimarahmenkonvention 198 Mitgliedsstaaten und das Übereinkommen von Paris 195 Mitgliedsstaaten, sowie die EU als regionale Wirtschaftsorganisation. Damit haben sich fast alle Länder der Welt zu den Zielen und Prinzipien dieser völkerrechtlichen Vereinbarungen bekannt. Konkrete Einigungen sind aufgrund der Vielzahl von Interessen jedoch oft nur schwer zu erzielen. Die Entscheidungen, die die Mitgliedstaaten auf den jährlichen Konferenzen nach Konsensprinzip verabschieden, genießen dafür jedoch eine umso höhere Legitimation und Bindungskraft.
Neben der Klimarahmenkonvention und dem Übereinkommen von Paris gibt es auch andere internationale politische Bemühungen, Klimaschutz in Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern weiter voranzubringen. Sie unterscheiden sich vor allem in ihren Themenschwerpunkten und dem Kreis der Mitglieder.
Temperatur- und Emissionsziele
Geeint werden die klimaschutzpolitische Bemühungen der internationalen Staatengemeinschaft seit der Verabschiedung des Übereinkommens von Paris auf ein verabschiedetes gemeinsames Politikziel: die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst jedoch auf 1,5 °C, gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Dieses Ziel ist eine aus der Wissenschaft begründete (siehe Sonderbericht des Weltklimarates über 1,5 °C globale Erwärmung) und politisch festgesetzte Schwelle, bei deren Überschreitung gefährliche, nicht mehr tragbare Klimaänderungen für Mensch und Umwelt angenommen werden.
Seit Beginn des 20. Jahrhunderts bis 2020 hat sich die durchschnittliche Temperatur der Erdoberfläche bereits um circa 1,1 Grad Celsius erwärmt. Laut des umgangssprachlich als „Weltklimarat“ bezeichneten Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change), wäre mit einer Fortschreibung der bis 2020 umgesetzten Klimaschutzmaßnahmen eine mittlere globale Erwärmung von 3,2 °C im Jahr 2100 zu erwarten. Dies hätte verheerende Folgen für Menschen und Ökosysteme auf der ganzen Welt, insbesondere aber für die ärmsten Menschen in Schwellen- und Entwicklungsländern. Zur Stabilisierung des Klimas auf einem als gerade noch „verträglich“ eingeschätztem Niveau müssen die weltweiten Treibhausgasemissionen unmittelbar und langfristig stark gesenkt werden.
Wesentliche Erkenntnisse zur notwendigen Reduktion der Treibhausgasemissionen gibt der 2023 erschienene sechste Sachstandbericht des Weltklimarates. Für eine langfristige Klimastabilisierung, bei der die Erwärmung auf 1,5 °C mit einer 50 prozentigen Wahrscheinlichkeit nicht oder nur geringfügig und begrenzt überschritten würde, wird eine Reduktion um 43 % bzw. 60 % der globalen Treibhausgasemissionen bis 2030 bzw. 2035 gegenüber dem Niveau von 2019 als notwendig angesehen. Das Jahr maximaler globaler Treibhausgasemissionen liegt für die Emissionspfade, die eine 50 prozentige Wahrscheinlichkeit der Einhaltung 1,5 °C Ziel voraussetzen zwischen 2020 und 2025. Das heißt, der Gipfelpunkt der globalen Treibhausgasemissionen muss vor 2025 erreicht und der Trend ab diesem Zeitpunkt rückläufig sein (IPCC 2023).
Die den 1,5°C- bzw. 2°C-Pfaden entsprechenden, verbleibenden CO2-Budgets nach 2019 betragen 510 (330-710) Gigatonnen (Gt) CO2 bzw. 890 (640-1160) GtCO2. 2022 wurden mit 57,4 GtCO2 äquivalente (eq) ein neuer Höchststand erreicht (UNEP 2023). Laut dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen beträgt die Lücke zwischen den bisherigen Maßnahmen und dem was nötig wäre um 2030 bzw. 2035 das Langfristziel von 1,5 °C in Reichweite zu halten 24 GtCO2eq bzw. 31 GtCO2eq. Diese Differenz zu verringern, bedarf weltweiter, sofortiger und ehrgeiziger Anstrengungen die über das hinausgehen, was die Staaten bisher an Treibhausgas-Reduktionen umgesetzt beziehungsweise bis 2030 zugesagt haben.