Anpassung: Handlungsfeld Finanz- und Versicherungswirtschaft

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Der Klimawandel beeinflusst Geschäftsrisiken von Versicherungen und Kreditinstituten.
Quelle: checka/photocase.com

Der Klimawandel erhöht das Geschäftsrisiko von Banken und Versicherungen. Mit Hilfe eines aktiven Managements können klimabedingte Risiken jedoch weitgehend eingegrenzt und neue Geschäftschancen genutzt werden. Zusätzlich kann die Finanz- und Versicherungswirtschaft durch Produktgestaltung, Investitionsentscheidungen und die Berichterstattung von Risiken Anreize für Anpassungsmaßnahmen schaffen.

Versicherungswirtschaft

Für ein aktives Management der zunehmenden klimabedingten Unsicherheitsfaktoren ist eine valide Datengrundlage notwendig. So können künftige Risiken und mögliche Schäden eingeschätzt und angemessene Prämien festgelegt werden. Verschiedene Informationssysteme zum ⁠Klimawandel⁠ stellen regionalspezifische Daten zur Verfügung. Diese können helfen, die Bewertung lokaler Risiken zu verbessern.

Darüber hinaus können Anreize zur Risikominderung den zunehmenden Schadensfällen entgegenwirken. Hierfür ist es wichtig, das Bewusstsein der Bevölkerung für die veränderte Gefahrenlage zu stärken, beispielsweise durch Informations- und Aufklärungskampagnen sowie eine gezielte Beratung von Versicherungsnehmer*innen.

Neben Informationskampagnen können flexible Prämien Versicherungsnehmer*innen zu Anpassungsmaßnahmen motivieren, beispielsweise Prämiennachlässe bei Vorsorgemaßnahmen. Bei besonders hohem Risikopotenzial können zudem Selbstbeteiligungen, festgelegte Höchstsummen oder Einschränkungen des Versicherungsschutzes zusätzliche Anreize schaffen, das individuelle Risiko zu mindern.

Zusätzlich kann für die Sicherung der Zahlungsfähigkeit von Versicherungen bei zunehmenden Schadensfällen eine Erhöhung des Eigenkapitals notwendig werden.

Eine weitere Möglichkeit für die Versicherungsbranche bietet die Entwicklung von neuen Finanzmarktprodukten, mit denen Klimarisiken von Versicherungsnehmern wie Unternehmen oder Kommunen auf dem Kapitalmarkt gestreut werden. Beispiele hierfür sind Wetterderivate oder Katastrophenanleihen.

Weitere Marktchancen eröffnet der Versicherungsschutz für Produkte oder Technologien, die im Zuge des Klimawandels zunehmend wichtiger werden, zum Beispiel Windkraftanlagen.

Versicherungen können darüber hinaus durch die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren ihre ⁠Anpassungsfähigkeit⁠ erhöhen. So haben sich in der Munich Climate Insurance Initiative (MCII) Versicherer, Rückversicherer, Umweltverbände und Wissenschaftler*innen zusammengeschlossen, um gemeinsam Strategien zum Umgang mit den Risiken des Klimawandels zu entwickeln.

Bankenwirtschaft

Kapitalgeber sollten sich dafür einsetzen, dass Klimarisiken ein fester Bestandteil von Investitionsentscheidungen werden. Potenzielle Anlageobjekte sollten einer systematischen Klimarisikobewertung unterzogen werden. Für die Einschätzung solcher Risiken sind daher eine verlässliche Informationsgrundlage und vergleichbare Methoden notwendig.

Beispielhaft kann in diesem Zusammenhang die Non-Profit-Organisation Carbon Disclosure Project (CDP) erwähnt werden, die von zahlreichen institutionellen Anlegern unterstützt wird und sich für das Offenlegen von Klimarisiken und Umweltdaten einsetzt, um das Risikomanagement zu verbessern. Die Anzahl von Unternehmen, die sich beteiligen und ihre nicht-finanziellen Klimarisiken berichten, liegt mittlerweile bei über 8.400.

Der Finanzstabilitätsrat der G20-Länder hat zudem im Anschluss an die Pariser Weltklimakonferenz von 2015 die Expertenkommission „Task Force on Climate-related Financial Disclosures“ (TCFD) gegründet, um freiwillige, einheitliche Angaben zu klimabezogenen Finanzrisiken zu entwickeln, die von Unternehmen genutzt werden können, um Kreditgebern, Versicherern, Anlegern und anderen Interessengruppen entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen. 2017 legte sie ihre Empfehlungen vor.

Die EU hat seitdem Maßnahmen ergriffen, die Vorschläge der Task Force in nationales Recht umzuwandeln und damit nachhaltige Finanzsysteme aufzubauen. Dazu gehört neben einem einheitlichen EU-Klassifikationssystem für grüne Tätigkeiten („Taxonomie“) unter anderem auch ein EU Standard für grüne Anleihen.

Die Bundesregierung hat 2019 einen Sustainable Finance Beirat eingesetzt, der sie bei der Ausarbeitung und Umsetzung ihrer Sustainable Finance-Strategie berät. Mit dieser Strategie soll der Finanzsektor darin unterstützt werden, seine Aktivitäten auf die Erreichung der ⁠UN⁠-Nachhaltigkeitsziele und der Ziele des Pariser Klimaabkommens abzustimmen, um so klimabedingte Risiken für das Wirtschafts- und Finanzsystem zu mindern.

Aufsichtsbehörden wie die Bafin und Bundesbank werden künftig Klimastresstests durchführen, um den Unternehmen Orientierung im Umgang mit den zunehmend wichtiger werdenden ⁠Klima⁠- und Nachhaltigkeitsrisiken an die Hand zu geben.

Mit einer „Klima-Selbstverpflichtung“ hat sich der deutsche Finanzsektor Mitte 2020 dazu bekannt, seine Geldgeschäfte an den Zielen des Pariser Klimaabkommens auszurichten. Die Institute wollen künftig die Emissionen messen und reduzieren, die mit ihren Krediten und Wertpapiergeschäften verbunden sind. Dies soll einen Klimaschutzbeitrag leisten und eine nachhaltige und zukunftsfähige Weiterentwicklung der Wirtschaft unterstützen.

Zudem ist es für Investoren, die bedingt durch Anleihen und Beteiligungen Einfluss auf Unternehmen ausüben können, möglich, eine risikobewusste Unternehmenspolitik aktiv einzufordern.

Auch für die Bankenwirtschaft eröffnet der ⁠Klimawandel⁠ neue Geschäftsfelder. Klimafreundliche Finanzdienstleistungen und Investitionen in innovative Klimatechnologien können hier als Beispiel genannt werden.