Auf der Weltklimakonferenz in Paris im Dezember 2015 hat sich die Staatengemeinschaft erstmals auf ein Klimaschutzabkommen geeinigt, das alle Länder in die Pflicht nimmt. Weniger als ein Jahr später, am 4. November 2016 trat das Abkommen in Kraft. Dafür musste das Abkommen von mindestens 55 Ländern ratifiziert werden, die zusammen wenigstens 55 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen verursachen. Ein Rekordtempo, das nun bei der Realisierung des Abkommens fortgesetzt werden muss, soll der Temperaturanstieg tatsächlich noch auf deutlich unter zwei und möglichst sogar unter 1,5 Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau begrenzt werden. Wie das Abkommen von Paris umgesetzt werden kann, diskutiert die 22. Konferenz der Vertragsparteien (22nd Conference of the Parties, COP22) vom 7. Bis 18. November 2016 in Marrakesch.
Das Übereinkommen von Paris gibt die Richtung unserer zukünftigen Entwicklung vor. Was noch fehlt, sind die konkreten Regeln, die bei der Erfüllung des Abkommens von allen Vertragsparteien anzuwenden sind. Aufgrund des zügigen Inkrafttretens konnten diese Detailfragen nicht vorher ausgearbeitet und beschlossen werden. Von der COP22 in Marrakesch wird erwartet, einen klaren Zeitplan für das „rule book“ festzulegen. Zu den Regeln, über die sich im Detail noch verständigt werden muss, gehören vor allem Fragen der Berichterstattung durch die Vertragsparteien, der Anrechnung von treibhausgasmindernden Maßnahmen und der Überprüfung der Zielerreichung. Außerdem soll geklärt werden, welche Informationen die Vertragsstaaten im Hinblick auf ihre zugesagten Beiträge zum Klimaschutz übermitteln müssen, damit diese klar und verständlich nachvollzogen werden können.
Ein wichtiges Thema wird die Finanzierung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Treibhausgasausstoßes und zur Anpassung an den Klimawandel sein. Die Industrieländer haben sich verpflichtet, bis zum Jahr 2020 insgesamt 100 Milliarden US-Dollar zur Verfügung zu stellen. Pünktlich vor Beginn der COP22 legten die Industrieländer einen Fahrplan vor. Bereits nach dessen jetzigem Stand kann bis zum Jahr 2020 mit Transferleistungen in Höhe von schätzungsweise 92 Milliarden US-Dollar gerechnet werden. Während der Konferenz sollen die noch offenen Fragen und Finanzierungsbeiträge auf Ministerebene geklärt werden.
Im Fokus steht außerdem der afrikanische Kontinent. Der Klimawandel hat erhebliche Auswirkungen auf Afrika. Insbesondere dürfte der ohnehin schon bestehende Wasserstress weiter zunehmen. Dieser wird durch die zu erwartende Verdoppelung der Bevölkerung in Afrika bis zum Jahr 2050 auf 2,4 Milliarden Menschen (dann 1/4 der Weltbevölkerung) und eines Anwachsens auf 4,2 Milliarden Menschen bis zum Jahr 2100 noch zusätzlich verschärft. Hinzu kommen die Degradierung von Gewässern oder die Verschlammung von Wassereinzugsgebieten. Mit diesen Themen sowie mit dem in diesem Zusammenhang bestehenden Anpassungs- und Unterstützungsbedarf des afrikanischen Kontinents wird sich die Konferenz befassen.
Gastgeber Marokko gilt in der internationalen Klimapolitik als fortschrittlich und wird dabei auch von der Bundesrepublik unterstützt. So arbeiten beide Länder bereits gut in der neuen so genannten NDC-Partnerschaft zusammen. Die von der Bundesrepublik ins Leben gerufene Initiative hat das Ziel, besonders Entwicklungsländer bei der Erfüllung ihrer in Paris vereinbarten nationalen Klimaschutzbeiträge (Nationally Determined Contributions, NDCs) zu unterstützen. National hat sich Marokko unter anderem das Ziel gesetzt, bis 2020 einen Anteil des erneuerbaren Stroms an der Erzeugungskapazität von 42 Prozent zu erreichen. Dazu dienen beispielsweise der Windkraftplan, der bis 2020 eine Kapazität von 2 Gigawatt aus Windkraft anstrebt (26 Prozent der jährlichen Stromproduktion), und der Solarplan „Noor“ mit dem Ziel, bis 2020 in fünf Solarkraftwerken zwei Gigawatt Kapazität zu erreichen.
Der Beitrag des UBA
Auch die Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger wird an der Konferenz in Marrakesch teilnehmen. Sie wird unter anderem für eine starke Rolle der Städte bei der Bekämpfung des Klimawandels und der insoweit notwendigen Umstellung auf erneuerbare Energien werben. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) lädt das UBA zu einer hochrangig besetzten Diskussionsrunde. Diese wird speziell den Handlungsbedarf und die Herausforderungen der Städte bei der Planung und Installation einer möglichst emissionsfreien Energieversorgung beleuchten. Damit wird die im Oktober 2016 auf der Habitat III-Konferenz in Quito verabschiedete „New Urban Agenda“ aufgegriffen und eine Verbindung zwischen internationalen Klima- und Städtepolitiken geschaffen. Denn den Städten kommt aufgrund ihres Energie- und Ressourcenbedarfs, der durch das rasche Wachstum noch erhöht wird, eine der wichtigsten Rollen beim globalen Kampf gegen den Klimawandel und der Dekarbonisierung unserer Lebensweise zu.
Außerdem wird das UBA aktiv in einer Reihe von Arbeitsgruppen mitwirken, die sich mit Detailfragen zur Umsetzung des Pariser Abkommens befassen, zum Beispiel den Anforderungen an die Berichterstattung der Vertragsstaaten oder zur Anerkennung und „Abrechnung“ gemeinsam von mehreren Staaten realisierter Klimaschutzmaßnahen.