Stadtentwicklung

Stadtentwicklung soll den städtischen Raum lebenswert machenzum Vergrößern anklicken
Stadtentwicklung

Um in Städten leben, arbeiten und Freizeit genießen zu können, brauchen wir lebendige und lebenswerte Siedlungen. Dieser Aufgabe widmet sich die Siedlungs- oder Stadtentwicklung.

Quelle: Peggy König / Umweltbundesamt

Strategien oder Konzepte zur Stadtentwicklung setzen den Rahmen für die künftige räumliche und strukturelle Gesamtentwicklung einer Stadt. Der demographische Wandel oder Engpässe auf dem Wohnungsmarkt, die Energiewende, die Verankerung der Nachhaltigkeit auf der lokalen Ebene und neue Kulturen der Bürgerbeteiligung sind aktuelle Herausforderungen, denen sich die Stadtentwicklung stellen muss.

Inhaltsverzeichnis

 

Stadtentwicklung: aktiver Planungs- und Veränderungsprozess

Um in Städten leben, arbeiten und Freizeit genießen zu können, brauchen wir lebendige und lebenswerte Siedlungen. Dieser Aufgabe widmet sich die Siedlungs- oder Stadtentwicklung. Zu den Aufgabenfeldern der Stadtentwicklung gehören u.a.

  • die ⁠Bauleitplanung⁠, die die künftige bauliche Entwicklung für Wohnen, Gewerbe oder Dienstleistungen sowie die Bereitstellung von Flächen für Straßen und Infrastrukturen und für die Erholung in der Gesamtstadt und in den Stadtteilen lenkt
  • die städtebauliche Sanierung, die darauf abzielt, in älteren Stadtteilen städtebauliche Missstände zu beseitigen und ein gesundes Wohnen und Arbeiten zu ermöglichen
  • der Einsatz weiterer Förderprogramme, die Stadtquartiere aufwerten und die Lebensbedingungen und Erwerbsmöglichkeiten der Bevölkerung verbessern sollen (z.B. Soziale Stadt, Programme zur Energetischen Sanierung)
  • verschiedene thematische Konzepte und Maßnahmenprogramme, z.B. zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum, zur Ansiedlung von Gewerbe, zur Schaffung und Verbesserung von Infrastrukturen, zur Aufwertung der Einzelhandelszentren, zur Ordnung des Parkens sowie zum Einsatz städtischer Mittel und ggf. ergänzender Fördermittel für diese Zwecke

Das im Baugesetzbuch (BauGB) verankerte Nachhaltigkeitsgebot sieht vor, dass in den Bauleitplänen die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang gebracht werden und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet wird.   

Anforderungen an eine nachhaltige Stadtentwicklung sind unter anderem:

  • die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,
  • Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen,
  • Belange des Personen- und Güterverkehr und der Mobilität der Bevölkerung unter besonderer Berücksichtigung der Verringerung und Vermeidung von Verkehr,
  • Belange der Wirtschaft und verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung,
  • soziale und kulturelle Bedürfnisse der Bevölkerung, Sport, Freizeit und Erholung,
  • Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege,
  • Belange des Hochwasserschutzes.

Die Stadtentwicklung umfasst alle Planungen und Maßnahmen zur städtebaulichen Ordnung und Entwicklung. Dabei kommt es vor allem darauf an,

  • fachübergreifend zu denken und zu handeln und
  • Fachbelange in einen räumlichen Gesamtkontext zu bringen.

Vor allem bedeutet nachhaltige Stadtentwicklung aber, dass bei allen Entscheidungen über Veränderungen die Stadt als Ganzes betrachtet werden muss. Entscheidungen sollten zukunftsfähig sein. Dabei müssen alle Dimensionen der ⁠Nachhaltigkeit⁠ berücksichtigt werden. Diese umfassen

  • Wirtschaft,
  • Soziales,
  • Umwelt
  • sowie Teilhabe an Entscheidungsprozessen.

Somit hat nachhaltige Stadtentwicklung eine Vielzahl von Facetten und Handlungsfeldern. Neben dem Bau neuer Gebäude oder der Gestaltung von Wirtschaftsstandorten gehören dazu zum Beispiel das Sparen von Ressourcen oder Fortbewegungsangebote, die stadt- und umweltverträglich, aber auch sozialgerecht sind.

Ein zentrales Instrument der Stadtentwicklung ist die Bauleitplanung. Auf dieser Planungsebene werden die baulichen und sonstigen Flächennutzungen in einer Gemeinde vorbereitet und geleitet.

Weiterführende Informationen finden Sie im Artikel „Planungsebenen“.

 

Lokale Agenda 21: nachhaltige Entwicklung in den Kommunen fördern

Eine nachhaltige Entwicklung muss besonders auf der lokalen Ebene, also in unseren Städten, Gemeinden und Kreisen verwirklicht werden. Das Mitwirken der Kommunen, ihrer Bewohner und örtlichen Gemeinschaften ist eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung des Leitbildes der „Nachhaltigkeit“ im Sinne der Agenda 21. Diese Agenda wurde 1992 in Rio de Janeiro von der Staatengemeinschaft erarbeitet und ist als verabschiedetes Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert bekannt.

Aufgabe des Bundes ist es, den Lokale-Agenda-21-Prozess im Dialog mit allen beteiligten Institutionen zu unterstützen und zu forcieren. Hierbei gilt die Berücksichtigung der grundgesetzlich verankerten Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen, gemäß Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz. Es geht vorrangig darum, die Agenda- Aktivitäten in den Kommunen über Arbeitshilfen, Fallstudien, Workshops und sonstige Informations- und Beratungsangebote zu bündeln und effektiver zu gestalten. Darüber hinaus sollen Hemmnisse identifiziert und abgebaut werden. Parallel dazu bedarf es zielgerichteter, rahmensetzender Maßnahmen auf den übergeordneten Planungs- und Entscheidungsebenen.

In einer gemeinsamen Erklärung vom 10.09.1997 sicherten das Bundesumweltministerium und die kommunalen Spitzenverbände den Kommunen ausdrücklich ihre Unterstützung zu. Hauptziel ist, alle Kommunen für den Prozess zu gewinnen und hierbei enger zusammenzuarbeiten. In die gleiche Richtung zielt auch eine gemeinsame Erklärung der Umweltministerkonferenz und der kommunalen Spitzenverbände vom 08.05.1998. Besonders wird hier die Bedeutung einer partnerschaftlichen Unterstützung durch Information, Austauschmöglichkeiten, methodische Hilfen und Modellvorhaben hervorgehoben. Zur Stärkung der Zusammenarbeit auf Arbeitsebene ist ein Bund-Länder-Gesprächskreis „Lokale Agenda 21“ unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände eingerichtet worden. Auch im „Entwurf eines umweltpolitischen Schwerpunktprogramms“ von 1998 wird die Förderung des Lokale-Agenda-21-Prozesses als ein zentraler Maßnahmenbereich des Bundes genannt. Konkret soll erreicht werden, dass im Laufe dieses Jahrzehnts Agenda-21-Prozesse in möglichst allen Kommunen durchgeführt werden.

Im Rahmen der Förderung kommunaler Agenda-21-Prozesse wurden vom Umweltbundesamt bereits zahlreiche „Bausteine“ entwickelt. Hingewiesen sei hier insbesondere auf:

Darüber hinaus werden Informationsblätter über wichtige Aktivitäten des Bundes mit Bezug zur Lokalen Agenda 21, wie Projektergebnisse, Erklärungen und Sachstandberichte, zur Verfügung gestellt. Parallel dazu gibt das Umweltbundesamt Leitfäden und Ratgeber heraus, die für konkrete Projekte in den verschiedenen thematischen Handlungsfeldern des Lokale-Agenda-21-Prozesses Hilfestellung leisten, wie es zum Beispiel Flächennutzung und Siedlungsentwicklung sind. Dem Themen- und Arbeitsfeld „Lokale Agenda 21“ wird durch bedarfsgerechte Informations- und Beratungsangebote des Umweltbundesamtes Rechnung getragen. 

 

Bauen unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsregeln

Das Bauen stellt bei Betrachtung des gesamten Lebenszyklus von Gebäuden, der Neubau, Unterhaltung und Abriss umfasst, eins der wichtigsten Handlungsfelder nachhaltigen Wirtschaftens dar. Auf Bundesebene sind ihm jeweils circa ein Drittel des Energie- und Materialverbrauchs sowie wichtige Schadstoffemissionen zuzurechnen. Weitere Umweltfolgen stellen die wachsende Menge von Bauabfällen dar, die circa 40 Prozent des Gesamtabfallaufkommens betragen. Dazu gehören die Eingriffe in Naturräume, wie es zum Beispiel die Förderung benötigter Rohstoffe von mehr als zehn Tonnen pro Kopf und Jahr ist und die Inanspruchnahme von Flächen zu Siedlungs- und Verkehrszwecken. Die Tätigkeiten des Bausektors sind von entscheidender Bedeutung für die sozioökonomischen Entwicklungsziele der Versorgung mit Arbeitsplätzen, Wohnung und Infrastruktur.

Nachhaltiges Bauen spielt in der Planung und Politik von Bund, Ländern und Gemeinden insbesondere in den Bereichen Wirtschaftsförderung, Stadtplanung, Verkehr, Energie, Abfall, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung eine bedeutende Rolle. Den rechtlichen Handlungsrahmen bilden die Bauordnungen der 16 Bundesländer, die sich an der Musterbauordnung der Arbeitsgemeinschaft der Bauministerien (ARGEBAU) orientieren.

Wichtige Themen sind:

  • Umweltgerechte Sanierung im Bestand (CO2 Minderung),
  • Ökologiesierung der Musterbauordnung,
  • Verstärkte Anwendung von Gebäudepass, Energiebedarfsausweisen.

Die Aktivitäten des Fachgebiets umfassen unter anderem:

  • Vorschläge für Ziele, Indikatoren, Maßnahmen und Instrumente für rahmensetzende Konzepte und Programme auf Bundesebene. Sowie Vorschläge für deren Umsetzung auf den konkreten Planungs- und Handlungsebenen,
  • Handreichungen und Arbeitshilfen für die Planungsträger zur Ausschöpfung der im Bau- und Planungsrecht liegenden Handlungsspielräume für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung,
  • Darstellung, Auswertung und Vermittlung beispielhafter Initiativen und Projekte „vor Ort“ (Modellvorhaben und Fallstudien).
 

Umweltqualität in kompakten, nutzungsgemischten Stadtstrukturen

Projektinformation
Umwelt- und Aufenthaltsqualität in kompakt-urbanen und nutzungsgemischten Stadtstrukturen
Analysen, Fallbeispiele, Handlungsansätze unter Nutzung und Weiterentwicklung des Bauplanungs- und Umweltrechts

Hintergrund - Ausgangssituation
Vor dem Hintergrund einer hohen Inanspruchnahme von Freiraum für Siedlungs- und Verkehrszwecke hat die Bundesregierung 2002 in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel formuliert, die Flächenneuinanspruchnahme bis zum Jahr 2020 auf 30 ha pro Tag zu reduzieren. Die Umsetzung des 30 ha-Ziels in die einschlägigen gesetzlichen Regelungen u.a. des Baugesetzbuches (BauGB) verpflichtet die Kommunen, die Möglichkeiten einer flächensparenden und flächeneffizienten Innenentwicklung zu nutzen, insbesondere durch Maßnahmen der Nachverdichtung in bestehenden Quartieren und die Wieder- und Umnutzung brachgefallener Siedlungs- und Konversionsflächen.
Parallel zu diesen Entwicklungen und Initiativen lässt sich in den letzten Jahren vielerorts ein Bedeutungsgewinn der Stadtzentren, vor allem der Zentren großer Städte, beobachten: Die Intensität der Abwanderung aus städtischen Räumen hat abgenommen, Kernstädte sind gegenüber ihrem Umland begünstigt und bisher unattraktive Teilräume von Städten werden wiederbelebt.
Eine Begründung dafür wird im Wachstum stadtorientierter Dienstleistungen, in der Herausbildung von „Wissensökonomien“, in geänderten Präferenzen der privaten Haushalte beim Konsum (gerade auch der jüngeren Generationen), in der mittlerweile internationalen Zuwanderung, die sich überproportional auf die Kernstädte richtet oder aber auch im soziodemografischen Wandel gesehen. Dabei ist der demografische Wandelvor allem durch den wachsenden Anteil an Single-Haushalten und die steigende Zahl älterer Menschen, die nach Auszug der Kinder wieder das Leben in der Stadt mit den Vorteilen eines größeren kulturellen Angebots und einer besseren Infrastrukturausstattung suchen, gekennzeichnet. Noch unklar ist zurzeit allerdings, ob der sich abzeichnende Trend einer Re-Urbanisierung sich in diesem Tempo fortsetzen wird. Limitiert wird dieser nicht zuletzt durch fehlende bezahlbare Wohnangebote in den attraktiven Zentren.Gerade vor dem Hintergrund des Bedeutungsgewinns städtischer Räume stellt sich wieder verstärkt die Frage nach einem konsistenten Leitbild für eine künftige nachhaltige Stadtentwicklung (siehe dazu u.a. Leipzig Charta), denn mit einer stärkeren Konzentration der Siedlungsentwicklung auf die Zentren der Städte werden eine Reihe von Vorteilen für die Infrastrukturentwicklung, Mobilität oder Umwelt verbunden. Im Fokus dieser Dis-kussionen steht besonders das städtebauliche Leitbild der kompakt-urbanen und funktionsgemischten Stadt mit kurzen Wegen. Im Sinne ei-ner nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung soll es dazu beitragen:

  • das Flächenwachstum für Siedlungen und Verkehrsinfrastrukturen zu reduzieren, damit den Landschaftsverbrauch zu minimieren und das ⁠Verkehrsaufkommen⁠ und die damit verbundenen Emissionen und Energieverbräuche auf ein verträgliches Maß zu begrenzen
  • Stadt schützt Landschaft.
  • den volkswirtschaftlichen Aufwand für die Siedlungsentwicklung im ⁠Außenbereich⁠ zu reduzieren und die Kommunen von materiellem und finanziellem Aufwand für dafür erforderliche Infrastrukturen zu entlasten
  • Infrastrukturauslastung spart Kosten.
  • räumliche und soziale Segregation unterschiedlicher Milieus zu verhindern und zugleich “bunte“, attraktive und bezahlbare Quartiere zu schaffen, die eine Mischung von Wohnen, Arbeiten, Bildung, Versorgung und Freizeitgestaltung ermöglichen
  • funktionale und soziale Vielfalt sichert Teilhabe.

Kompakt und gemischt genutzte Siedlungsstrukturen mit attraktiven Wohnbereichen und Wohnumfeldern bieten ihren Bewohnerinnen und Bewohnern die Möglichkeit, ihre alltäglichen Wege zu wichtigen Einrichtungen der Daseinsvorsorge in relativ kurzer Zeit zu Fuß oder mit dem Fahrrad bewältigen zu können, was den ⁠Verkehrsaufwand⁠ reduziert und wesentlich zu einer energie- und flächeneffizienten Stadt beiträgt.
Die Herausforderung dabei ist, ein hohes Maß baulicher Dichte mit einer hohen Umwelt- und Aufenthaltsqualität in den Quartieren in Einklang zu bringen. So sind z.B. Grün- und Freiräume in ausreichender Zahl zu sichern, darüber hinaus Straßenräume und Plätze aufzuwerten und möglichst einer Mehrfachnutzung zuzuführen. Auch den räumlichen Anforderungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels ist durch eine vor-sorgende Sicherung von Flächen zur besseren Belüftung und Kühlung der Stadt und zum Wasserrückhalt gerecht zu werden. Zwangsläufig werden sich die Flächenkonkurrenzen in den Städten weiter verschärfen.

Aufgabenstellung und Forschungsfragen
Das Umweltbundesamt hat das BKR Aachen in Kooperation mit dem Deut-schen Institut für Urbanistik (Difu Berlin) mit der Bearbeitung des F+E-Vorhabens „Umwelt- und Aufenthaltsqualität in kompakt-urbanen und nutzungsgemischten Stadtstrukturen“ beauftragt. Zentrale Frage des Vorhabens ist es, wie kompakte und nutzungsgemischte Siedlungsstrukturen entwickelt werden können, dass sie den Anforderungen an eine hohe Umwelt-, Aufenthalts-, Wohn- und Lebensqualität in den städtischen Quartieren gerecht werden.
Im Fokus des Vorhabens steht die Entwicklung und Sicherung von Aufenthalts- und Umweltqualitäten im Rahmen des Leitbildes der kompakten und nutzungsgemischten Stadt. Im Vorhaben soll u.a. untersucht werden, welche Synergien zwischenkompakten und nutzungsgemischten Stadtstrukturen und der Umweltentwicklung bestehen und wie sie effizient genutzt werden können. Zu klären ist aber auch, welche Konflikte auftreten können und wie sie vermieden, gemindert oder ausgeglichen bzw. kompensiert werden können. Anhand von acht ausgewählten kommunalen Fallstudien – sowohl Bestands- als auch innerstädtische Neuplanungs- bzw. Umstrukturierungsgebiete – werden Lösungsansätze, Strategien, Steuerungs-und Einflussmöglichkeiten von Kommunen sowie anderen Akteuren eingehender untersucht. Folgende Fragestellungen stehen im Fokus:

  • Welche Formen und Ausprägungen von funktionaler und sozialer Mischung sowie von Nutzungsdichte sind in den verschiedenen Quartieren zu finden (Untersuchung von Fallstudien)? Welche positiven Effekte und Synergien sind mit den verschiedenen Modellen und Typen von mischgenutzten, verdichteten Quartieren verbunden und welche Unverträglichkeiten und Konflikte – vor allem im Umweltbereich – können auftreten?
  • Wie gelingt eine nachhaltige sozial-, wirtschafts- und umweltverträgliche Sicherung und Entwicklung gesunder Wohn-, Arbeits- und Freizeitverhältnisse in kompakten und verdichteten Quartieren – sowohl im Bestand als auch im Neubau? Welche Siedlungs-, Bebauungs- und Freiraumstrukturen sind besonders geeignet, diese Bedingungen zu erfüllen?
  • Wie sehen die Flächenverteilung, die multifunktionale Flächennutzung und die daran angepassten Verkehrs- und Infrastruktursysteme in bebauten und unbebauten Bereichen kompakter und verdichteter Quartiere aus? Welchen Beitrag können kompakte und nutzungsgemischte Quartiere zur Reduzierung des Flächenverbrauchs leisten?
  • Gibt es Zusammenhänge zwischen sozialer Lage der Quartiere, dem Grad der Nutzungsmischung, den jeweiligen Entwicklungstendenzen und der Umwelt- und Aufenthaltsqualität? Wie sehen Ausgleichs- und Kompensationsmöglichkeiten aus?
  • Warum ist die gemischte Stadt – angesichts der vielen formulierten Vorteile – nicht Alltagspraxis? Welche Hemmnisse und Nebenwirkungen behindern die Entwicklung von kompakten und gemischten Stadtstrukturen?
  • Welche Hinweise und Anhaltspunkte zu planerischen, städtebaulichen, rechtlichen und sonstigen Handlungsmöglichkeiten können ge-wonnen werden, um räumliche und soziale Mischung zu schaffen bzw. zu erhalten? Welche Instrumente wurden bereits erprobt? Welche rechtlichen und technischen Regelungen sind zu überarbeiten, welche fehlen? Welche Umweltstandards sind für die kompakte, nutzungsgemischte Stadt zu definieren?

Aufbereitung der Ergebnisse
Die Ergebnisse des Vorhabens werden in einem Abschlussbericht unter Berücksichtigung der Kommentare des Projektbeirats niedergelegt. Als Orientierungshilfe für die auf verschiedenen Entscheidungsebenen mit städtebaulicher Planung befassten Akteure werden die wichtigsten Erkenntnisse und Handlungsansätze in einem Positionspapier „Umweltqualität in kompakt-urbanen und funktionsgemischten Stadtstrukturen“ zusammengefasst und als Broschüre veröffentlicht.

 

Weißbuch "Stadtgrün" - Maßnahmen des Bundes auf dem Weg zu einer grünen Stadt

Auf dem 2. Bundeskongress "Grün in der Stadt" am 08./09. Mai 2017 in essen hat die Bundesumwelt- und -bauministerin das Weißbuch "Stadtgrün"vorgestellt. Mit dem Weißbuch hat sich der Bund ein Handlungsprogramm für die nächsten Jahre gegeben. Es definiert für 10 Themenfelder konkrete Maßnahmen, wie der Bund im Rahmen seiner Zuständigkeit die Kommunen unterstützeb wird, urbane grüne Infrastruktur zu stärken. Das urbane Grün übernimmt vielfältige soziale, ökologische, klimatische, gesundheitsfördernde und stadtgestalterische Funktionen und leistet damit einen zentralen Beitrag für mehr Umwelt- und Aufenthaltsqualität in unseren Städten und Gemeinden.

Im Weißbuch geht es vor allem um eine bessere rechtliche Verankerung der Grün- und Freiraumplanung, um gezielte Fördermaßnahmen, um die Entwicklung von Leifäden, um die Durchführung von Modellvorhaben, um eine verbesserte Kommunikation der Akteure und um eine Vorbildfunktion des Bundes. So hat das ⁠BMUB⁠ bereits ein neues Städteförderprogramm "Zukunft Stadtgrün" ins Leben gerufen und stellt für 2017 erstmals 50 Mio. Euro bereit.

Das BBSR, das ⁠UBA⁠, dem ⁠BfN⁠ und das JKI (Bundesinsitut für Kulturpflanzen) haben zusammen die Grundlage des Weißbuches erarbeitet. Die Beiträge des UBA fokussieren vor allem auf die Themenfelder "Integriete Planung für das Stadtgrün", "Mit Stadtgrün ⁠Klimaschutz⁠ stärken und ⁠Klimafolgen⁠ mildern", "Stadtgrün sozial-verträglich und gesundheitsförderlich entwickeln" und "Bauwerke begrünen", was auch die Umgestaltung des Starßenraums umfasst.

Über den Weißbuchprozess und die Initiative "Grün in der Stadt" informiert die Internetseite. das Weißbuch "Stadtgrün" steht auf folgender Seite zur Vefügung.

 

Die kompakte, funktionsgemischte Stadt mit urbanem Grün und öffentlichen Freiräumen - Vorschläge für Maßnahmen des Bundes

Kompakte, gemischte und zugleich grüne Stadtquartiere sind wesentlicher Bestandteil einer zukunftsorientierten Stadtentwicklung. In der Fachbroschüre „Die Stadt für Morgen“
hat das Umweltbundesamt neben verkehrlichen und lärmreduzierenden Maßnahmen auch städtebaulich relevante Maßnahmen des Bundes vorgeschlagen:

Die kompakte und funktionsgemischte Stadt verwirklichen

  • Verankerung der „doppelte Innenentwicklung“ im Städtebaurecht
  • Aufnahme einer neuen Baugebietskategorie in der Baunutzungsverordnung zur Förderung der Innenentwicklung
  • Flexibilisierung der Stellplatzverordnungen und –satzungen
  • Verstärkter Einsatz von Städtebaufördermitteln zum Rückbau von überdimensionierten Straßen und Parkplätzen
  • Konzentration der Siedlungsentwicklung auf Siedlungsschwerpunkte und Siedlungsachsen im Rahmen der Regionalplanung
  • Weiterentwicklung des Raumordnungsgesetzes um den Grundsatz, das Raumordnungspläne „quantifizierte Vorgaben zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme“ enthalten können
  • Einführung einer obligatorischen UP-Vorprüfung des Einzelfalls bei Aufstellung von Bebauungsplänen im beschleunigten und vereinfachten Verfahren 

Für urbanes Grün und öffentliche Freiräume sorgen

  • Stärkung des Stadtgrüns in der Städtebauförderung 
  • Dauerhafte Etablierung einer eigenen Förderkulisse für das Stadtgrün
  • Entwicklung von Standards für die quantitative und qualitative Grün- und Freiraumversorgung
  • Anforderungen an den barrierefreien Zugang und die bedarfsgerechte Gestaltung von öffentlichen Räumen
  • Modellvorhaben zur besseren Berücksichtigung der „grünen und blauen Infrastruktur“ in der Planungspraxis 
  • Förderung der Bauwerksbegrünung
  • Dialogprozess zur Nutzung des Potenzials urbaner Gärten
  • Ausbau der Vorbildfunktion des Bundes 

Impulsvorträge auf dem ⁠UBA⁠-Forum 2017 zum Thema „Die Stadt für Morgen“ am 30./31. März 2017 in Berlin:

„Die Kompakte funktionsgemischte Stadt“

„Urbanes Grün und öffentliche Freiräume in der zukunftsfähigen Stadt“

 

 

<>