Europäische Kohäsionspolitik

Quelle: BillionPhotos.com / Adobe Stock
Die Regionen in der Europäischen Union unterscheiden sich untereinander hinsichtlich ihrer Wirtschaft, Landschaft und Kultur. Laut Artikel 2 des Vertrags von Lissabon – dem Abkommen aller EU-Mitgliedstaaten, das die gesetzliche Grundlage der Union darstellt – hat sich die EU ist zum Ziel gesetzt, den„wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt“ zwischen den Mitgliedsstaaten zu fördern..
Die Kohäsionspolitik der EU zielt darauf ab, den sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt in den verschiedenen europäischen Regionen zu stärken und die wirtschaftlichen Unterschiede in den Mitgliedstaaten abzubauen. Die Schwerpunkte der Politik werden jeweils über mehrere Jahre (parallel zum Mehrjährigen Finanzrahmen ) festgesetzt. Für die Förderperiode 2021-2027 wurden fünf politische Schwerpunktziele definiert:
Mit etwa 392 Milliarden Euro umfasst das Budget der europäischen Kohäsionspolitik fast ein Drittel aller finanziellen Mittel der EU, die ihr von 2021-2027 zur Verfügung stehen. Alle europäischen Regionen erhalten finanzielle Unterstützung aus diesen Mitteln. Dabei unterscheidet die EU die Regionen nach ihrer wirtschaftlichen Stärke in drei Gruppen:
Weniger entwickelte Regionen erhalten die meisten Fördermittel, während Übergangsregionen und weiter entwickelte Regionen geringere Summen zugewiesen bekommen. Einzelheiten zur Verteilung der Mittel und der Verwendung werden in sogenannten Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedsstaaten geregelt.
Die Kohäsionspolitik umfasst verschiedene Fonds mit Fördermitteln. Deutschland erhält einen Großteil der Fördermittel (insgesamt 21 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2027) im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE, elf Milliarden Euro) und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+, 6,5 Milliarden Euro). Die deutschen Regionen sind in den Gruppen „weiter entwickelte Regionen“ oder „Übergangsregionen“ klassifiziert.
In Deutschland sind Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Teile von Sachsen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz als Übergangsregionen eingeordnet, die mehr Förderung erhalten. Nicht nur die Gruppe, sondern auch die Größe der Regionen beeinflusst die Höhe der Fördermittel. So erhält Niedersachen aufgrund seiner Einwohnerzahl mit etwas mehr als einer Milliarde Euro fast so viel wie Brandenburg, obwohl die meisten Regionen in Niedersachsen weiter entwickelte Regionen sind und ganz Brandenburg als Übergangsregion gilt.
Im Rahmen des European Green Deal wurde erstmalig der Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fond, JTF) etabliert, dessen Mittel für Regionen und Sektoren vorgesehen sind, die besonders von der sozial-ökologischen Transformation berührt sein werden. In Deutschland sind dies Gebiete in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, und Sachsen-Anhalt, die vom Ausstieg aus der Kohle und Erdölverarbeitung betroffen sind. Diese vier deutschen Bundesländer erhalten insgesamt 2,5 Milliarden Euro durch den JTF.
Insgesamt leistet die europäische Kohäsionspolitik einen wichtigen Beitrag zu regionaler Beschäftigung und Wertschöpfung in den deutschen Regionen. Neben der eher klassischen Wirtschaftsförderung werden raum- und umweltrelevante Aspekte gefördert wie CO2-Reduzierung durch Energieeffizienzmaßnahmen in Gebäuden und Produktion, nachhaltige städtische Mobilität, Klimaanpassung, Katastrophenschutz und nachhaltige Stadtentwicklung. In Deutschland obliegt es den Bundesländern, zu entscheiden, mit welchen Förderprogrammen sie die Mittel ausgeben wollen. Ihre Pläne werden von der Europäischen Kommission geprüft. Dies bedeutet, dass in Deutschland jedes Bundesland nicht nur unterschiedlich viel Geld erhält und sondern auch unterschiedliche Förderungen anbietet.
Aus Umwelt- und Nachhaltigkeitssicht ist die europäische Kohäsionspolitik von besonderem Interesse. Mit einem Finanzvolumen von etwa einem Drittel des EU-Haushaltes stellt die Kohäsionspolitik einen enormen potenziellen Hebel für die sozial-ökologische Transformation in allen EU-Mitgliedsstaaten dar. Daher ist die inhaltliche Ausrichtung der Kohäsionspolitik wichtig.
In der aktuellen Förderperiode (2021-2027) sind Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen direkt und indirekt in die inhaltliche Ausgestaltung der Kohäsionspolitik integriert worden. Mit dem politischen Schwerpunktziel 2 „Ein grüneres, CO2-freies Europa“ wird Transformation direkt angesprochen und auch in den politischen Schwerpunktzielen 3 und 5 zu Infrastruktur/Mobilität und Bürgernähe, werden bei näherer Betrachtung Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen angesprochen.
Darüber hinaus finden mittels sogenannter Querschnittsinstrumente Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen Eingang in die Kohäsionspolitik. Zwei wichtige Bereiche sind hier die Biodiversität- und Klimaquoten und das „Do-no-significant-harm“-Prinzip (DNSH, deutsch: richte keinen Schaden an).
Beide Instrumente wurden in der aktuellen Förderperiode neu eingeführt und es wird sich erst im Laufe der Zeit zeigen, inwieweit die vorgegebenen Quoten erfüllt werden und das DNSH-Prinzip tatsächlich zu einer nachhaltigeren Kohäsionspolitik beiträgt.