Der Einsatz der Insektizide Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam als Granulat und Saatgut-Beizmittel schädigt bei einer Anwendung im Freiland Hummeln und Wildbienen. Das bestätigte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in ihrer Risikobewertung vom 28.02.2018. Auch die Anwendungen bei Zuckerrübe und Wintergetreide wurden als schädlich eingestuft.
Neonikotinoide sind synthetisch hergestellte Insektizide, die die Weiterleitung von Nervenreizen stören. Sie werden unter anderem dafür eingesetzt, als Beizmittel Saatgut vor dem Befall von Schadinsekten zu schützen, können aber auch als Granulat in Böden ausgestreut werden.
Aufgrund der ungewöhnlich hohen Giftigkeit der Wirkstoffe für Insekten und andere Gliedertiere drohen besonders schwerwiegende und nachhaltige Schäden am Naturhaushalt. Dies liegt auch daran, dass diese Stoffe in der Umwelt lange verweilen und sich in Pflanzen, Boden und Wasser weit ausbreiten.
Bereits 2013 wurden einige Saatgutanwendungen in der EU verboten, zum Beispiel für Mais, Getreide und Raps. Anfang 2017 hat die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten einen Vorschlag zum Verbot der Freilandanwendung der Wirkstoffe Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam zur Diskussion vorgelegt. Im April 2018 haben die EU-Staaten dem Vorschlag zugestimmt.
Das UBA begrüßt das Freilandverbot, insbesondere vor dem Hintergrund des in Deutschland nachgewiesenen Insektensterbens. Es gibt zahlreiche Studien, die darauf hinweisen, dass diese Wirkstoffe einen Anteil daran haben.