Neue Kommunalrichtlinie: Förderung wird ausgebaut

Der Blick geht von oben in die Ferne über eine Stadt mit roten Ziegelsteindächern. Die Stadt ist umgeben von Grün und liegt an einem Fluss. Der Himmel ist blau.zum Vergrößern anklicken
Mit der neuen Kommunalrichtlinie gibt es noch mehr Möglichkeiten für den kommunalen Klimaschutz
Quelle: Lübeck Luftaufnahme (c) pixabay - Achim Scholty

Seit 1. Januar 2022 gilt die neue Kommunalrichtlinie mit neuen Förderschwerpunkten, erweiterter Antragsberechtigung und langer Geltungsdauer. Die neue Richtlinie schafft Anreize für kommunale Akteurinnen und Akteure, den Klimaschutz vor Ort noch effektiver voranzubringen.

Von Klimaschutzkoordinator*innen über Vorreiterkonzepte bis hin zu Machbarkeitsstudien: Die neu gestaltete und erweiterte Kommunalrichtlinie bietet nun noch mehr Möglichkeiten, sich vor Ort für den ⁠Klimaschutz⁠ stark zu machen. Das Ziel: kommunale Akteure*Akteurinnen bei ihrem Engagement für den Klimaschutz finanziell zu unterstützen und so die großen Potenziale zur Einsparung von Treibhausgasemissionen auf kommunaler Ebene auszuschöpfen.

Die Neuerungen im Überblick
Mehr Personal für die Umsetzung von Klimaschutz vor Ort:
Neben den bekannten Personalstellen im Klimaschutzmanagement wird weiteres Personal gefördert: Klimaschutzmanager*innen für die Umsetzung von Fokuskonzepten, Fachpersonal, das sich um die Einführung und Erweiterung eines Energiemanagements kümmert, sowie Klimaschutzkoordinator*innen. Letztere können beispielsweise auf Landkreisebene Klimaschutz in denjenigen Kommunen ermöglichen, für die aufgrund ihrer Größe kein eigenes Klimaschutzmanagement in Frage kommt.

Mehr Antragsberechtigte:
Auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Vereine sowie Contracting-Geber, die Klimaschutzprojekte im Auftrag für Kommunen umsetzen, können von Fördermitteln im Rahmen der Kommunalrichtlinie profitieren. Die strategischen Angebote (Beratung, Konzepte und Personal) sind zudem für alle Antragstellergruppen geöffnet.

Mehr passgenaue Fördermöglichkeiten:
Fördermittel werden nun für zahlreiche zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen gewährt. Dazu gehören etwa Einstiegs- und Orientierungsberatungen, themenoffene Fokusberatungen (zum Beispiel zu nachhaltiger Beschaffung) und Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Investitionen. Neu ist auch, dass im Rahmen sogenannter Vorreiterkonzepte die ambitionierte Aktualisierung von Klimaschutzkonzepten bezuschusst wird, die vor 2017 entstanden sind. Bei den investiven Maßnahmen werden seit 1. Januar beispielsweise auch die Nachrüstung bestehender Lüftungsanlagen sowie, im Abwasserbereich, die Schlammtrocknung mit erneuerbaren Energien bezuschusst.

Die gemäß Richtlinie einzubringenden Eigenmittelanteile sind noch bis Ende 2022 abgesenkt. Zudem profitieren finanzschwache Kommunen auch weiterhin von erhöhten Förderquoten – bis hin zur Vollfinanzierung für ein Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und -management. Fördermittel im Rahmen der Kommunalrichtlinie können kommunale Akteure*Akteurinnen das ganze Jahr über beantragen. Die neue Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2027.

Mehr Infos und Beratung
Zum 1. Januar 2022 ging die Projektträgerschaft der ⁠NKI⁠ und damit der Kommunalrichtlinie von Projektträger Jülich (PtJ) auf die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH über (mehr erfahren).

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 Kommunalrichtlinie  Kommunaler Klimaschutz