Neue Umweltzeichen beim Blauen Engel

Das Umweltzeichen Blauer Engel mit einem stilisierten Menschenzum Vergrößern anklicken
Der Blaue Engel kennzeichnet Produkte, die innerhalb ihrer Gruppe besonders umweltfreundlich sind.
Quelle: Blauer Engel

Die Jury Umweltzeichen hat auf ihrer Wintersitzung am 7./8. Dezember 2021 neue Umweltzeichen für Unterwasserbeschichtungen und andere Bewuchsschutzsysteme, Staubabscheider für Scheitholz-Einzelraumfeuerungen und Thermopapiere beschlossen.

Neues Umweltzeichen: Unterwasserbeschichtungen und andere Bewuchsschutzsysteme

Der untergetauchte Bereich eines Schiffs, der Bootsrumpf, wird mit der Zeit durch Wasserorganismen wie Algen, Seepocken oder Muscheln bewachsen. Dieser Bewuchs erhöht den Reibungswiderstand des Schiffs, was die Fahrtgeschwindigkeit mindert und den Treibstoffverbrauch erhöht. Darüber hinaus kann der Bewuchs den Bootsrumpf selbst schädigen oder die Manövrierfähigkeit beeinflussen.

Um diese Bewuchsbildung zu verhindern oder zu minimieren, wird der Bootsrumpf meist mit biozidhaltigen Antifoulingbeschichtungen behandelt. Die darin enthaltenen Biozide werden von den Beschichtungen „planmäßig“ freigesetzt, um durch ihre Giftwirkung frühe Ansiedlungsstadien von Bewuchsorganismen zu töten. Eine stetige Umweltbelastung mit Bioziden ist dabei unvermeidlich.

Neben den biozidbasierten Antifoulingbeschichtungen gibt es auch eine Reihe nicht-biozider Bewuchsschutzsysteme. Die Funktionsprinzipien sind sehr divers und reichen von Antihaftbeschichtungen oder -folien über reinigungsfähige Hartbeschichtungen bis hin zu Ultraschallsystemen oder Bootshebeanlagen. „Biozidfrei“ bedeutet aber nicht automatisch umweltverträglicher. Auch Bewuchsschutzprodukte ohne Biozide können eine Reihe von Stoffen mit umwelt- oder gesundheitsbedenklichen Eigenschaften beinhalten.

Ziel des neuen Umweltzeichens ist es, wirksame und zugleich umweltverträgliche nicht-biozide Alternativen zu zertifizieren, um die durch Biozideinträge verursachte Umweltbelastung zu minimieren. In den Vergabekriterien wurden deshalb für eine Vielzahl unterschiedlicher Kategorien (siehe oben: Farben, Antihaftbeschichtungen, Folien) Kriterien festgelegt, die ein definiertes Maß an Umweltverträglichkeit sicherstellen. Als zweiter wichtiger Baustein wurden für die meisten Systeme Kriterien definiert, anhand deren eine ausreichende Wirksamkeit des Produktes nachgewiesen werden muss. In Kombination mit einer Informationspflicht zur sicheren und korrekten Verwendung des Produktes wird gewährleistet, dass Endverbraucher*innen ein wirksames und umweltverträgliches Produkt verwenden.

Vorteile für Umwelt und Gesundheit:

  • schadstoffarm
  • wirksamer Bewuchsschutz
  • gewässerschonend

Neues Umweltzeichen: Staubabscheider für Scheitholz-Einzelraumfeuerungen

Das Heizen mit Holz verursacht, auch wenn es sachgerecht vorgenommen wird, deutlich mehr luftverschmutzende Emissionen als andere Energieträger wie Heizöl oder Erdgas. In Wohngebieten kann es daher zu erhöhten Belastungen mit Feinstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (⁠PAK⁠) kommen - insbesondere dann, wenn in der kalten Jahreszeit viele Holzöfen und Kamine gleichzeitig betrieben werden und Inversionswetterlagen vorliegen oder wenn sich die Holzfeuerungen in Tal- und Kessellagen befinden. Insbesondere handbeschickte Scheitholzfeuerungen emittieren darüber hinaus Ruß (als Bestandteil des Feinstaubes). Ruß hat neben negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit ein sehr hohes Klimaerwärmungspotenzial.

Vor diesem Hintergrund gehört es zu den wesentlichen umweltpolitischen Zielen, Feinstaubemissionen unter anderem aus dem Betrieb von Scheitholzfeuerungen zu reduzieren. Bei Holzfeuerungen können Staubabscheider eingesetzt werden, um die bei der Verbrennung entstehenden Staubpartikel zu reduzieren und damit auch die besonders gesundheitsschädlichen Feinstäube deutlich zu mindern.

Das neue Umweltzeichen für „Staubabscheider“ an handbeschickten Scheitholzfeuerungen zielt vorrangig auf eine Verbesserung der Luftqualität ab, indem es zu einer Reduzierung der Feinstaubemissionen beiträgt. Sie mindern Staubemissionen im Vergleich zu konventionellen Abscheidern deutlich stärker und zuverlässiger. Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben der baurechtlichen Zulassungsprüfung besteht die besondere Anforderung des Blauen Engel darin, dass die Staubabscheider deutlich höhere Mindestabscheidegrade einhalten müssen und die Wirksamkeit der Abscheidung auch in der emissionsreichen Anzündphase garantiert wird. Die Staubabscheider müssen über Zusatzfunktionen verfügen, die z. B. die Betriebsstunden anzeigen sowie den Bedarf einer Wartung. Dies ermöglicht die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Abscheiders über eine lange Zeit.

Hersteller von Staubabscheidern sollen durch optimierte Konstruktion und langfristige Bereitstellung von Ersatzteilen dazu beitragen, die Langlebigkeit und Zuverlässigkeit bei der Nutzung der Geräte zu erhöhen.

Vorteile für Umwelt und Gesundheit:

  • Feinstaubminderung
  • Wartungsfreundlichkeit
  • Langlebigkeit

Bei der Anschaffung von Staubabscheidern bietet das Umweltzeichen somit eine Entscheidungshilfe zur Minderung von Luftschadstoffen durch Scheitholzfeuerungen.

Staubabscheider, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet sind, werden vorrangig zur Reduzierung von Staubemissionen bei bestehenden Scheitholzfeuerungen empfohlen. Für neue Kaminöfen wird die Zusatzausstattung nicht empfohlen, da anstelle dessen optimal aufeinander abgestimmte Kaminöfen mit Abscheider entsprechend der Blauer Engel-Kriterien für Kaminöfen (DE-UZ 212) verfügbar sind.

Neues Umweltzeichen: Thermopapiere

Thermopapiere sind Spezialpapiere und begegnen den meisten Menschen in Form von Kassenbons, Fahrkarten oder Parkscheinen. Dabei wird die Schrift nicht aufgedruckt, sondern durch chemische Reaktion im Papier ausgelöst. Bisher dominieren am Markt die entwicklerbasierten Thermopapiere. Die bisher eingesetzten chemischen Farbentwickler sind jedoch aus Umwelt- und Gesundheitssicht bedenklich. Das bis vor kurzem am häufigsten eingesetzte Bisphenol A wurde Anfang 2020 für diesen Einsatz EU-weit verboten aufgrund seiner endokrinen und reproduktionstoxischen Wirkung. Jedoch scheinen alternativ verwendete Stoffe kaum besser zu sein, sondern stehen ebenfalls im Verdacht, human- oder ökotoxikologische Eigenschaften zu besitzen. Thermopapiere mit diesen Farbentwicklern sollten daher nicht über das Altpapier entsorgt werden, denn dann können sich die Farbentwickler durch den Recyclingprozess unerwünscht im Recyclingpapier und im Wasserkreislauf wiederfinden.

Allerdings gibt es mittlerweile auch Thermopapiere am Markt, die ganz ohne Farbentwickler auskommen. Diese Papiere bestehen aus einem Basispapier, das vollflächig mit einem Pigment (schwarz) gestrichen wird. Auf diese Schicht wird dann eine Polymerschicht aus kleinen Polymerkugeln aufgebracht, die unter Wärmeeinwirkung kollabieren. Durch das Kollabieren der Kugeln wird der Farbstoff sichtbar.

Primäres Ziel des neuen Umweltzeichens ist der Verzicht auf chemische Farbentwickler, die gesundheitlich oder aus Umweltsicht bedenkliche Stoffe enthalten.

Bei Thermopapieren ist aus technischen Gründen der Einsatz von Zellstoff aus Primärfaser notwendig, da es sich um sehr dünne Papiere handelt, die eine hohe Zugfestigkeit bzw. Reißfestigkeit erfordern. Die aus Altpapier gewonnenen Rohstoffe erfüllen diese Qualitätsziele derzeit nicht. Daher achtet der Blaue Engel darauf, dass die Fasern aus nachhaltig bewirtschafteter Forstwirtschaft stammen. Die Holzentnahme aus besonders schützenswerten Wäldern, wie tropischen oder borealen Urwäldern, wird nicht akzeptiert.

Vorteile für Umwelt und Gesundheit:

  • Zellstoff aus nachhaltiger Forstwirtschaft
  • schadstoffarm
  • recyclingfähig

Folgende weitere Umweltzeichen wurden überarbeitet:

  • Hygienepapiere (DE-UZ 5)
  • Fertigerzeugnisse aus Recyclingpapier und -karton (Integration des UZ 56 in das UZ 14b)
  • Emissionsarme Möbel und Lattenroste aus Holz und Holzwerkstoffen (DE-UZ 38)
  • Handgeschirrspülmittel, Allzweck-, Sanitär- und Glasreiniger (DE-UZ 194)
  • Maschinengeschirrspülmittel (DE-UZ 201)
  • Waschmittel (DE-UZ 202)
  • Biologisch abbaubare Schmierstoffe und Hydraulikflüssigkeiten (DE-UZ 178)
  • Smartphones, Mobiltelefone und Tablets (DE-UZ 106)
  • Hand- und Kopfbrausen (DE-UZ 157)

Neuer Prüfauftrag für Kunstrasensysteme für Sportstätten

Kunstrasenplätze kommen im (Freizeit-)Sportbereich alternativ zu Naturrasenplätzen zum Einsatz und finden – u. a. aufgrund einer ganzjährigen Bespielbarkeit, einer höheren Belastbarkeit und des geringeren Pflegeaufwands – zunehmend Verbreitung. Allerdings resultieren aus dem Einsatz von Kunstrasen verschiedene Umwelt- und Gesundheitswirkungen, insbesondere der Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt wird diskutiert. Dieser resultiert zum größten Teil aus Verlusten des Einfüllgranulates sowie in sehr viel geringerem Maß durch den Spielbetrieb, Pflegemaßnahmen, Wind und Regen. In Bezug auf die ausgetragenen Kunststoffanteile ist u. a. auch der Mitaustrag von Schadstoffen und kritischen Additiven wie polycyclische aromatischen Kohlenwasserstoffe (⁠PAK⁠), per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (⁠PFAS⁠), flüchtige organischen Verbindungen (⁠VOC⁠) und Schwermetalle relevant, wie sie gerade aus verwendeten Recyclingkunststoffen (z. B. Altreifen) aber auch in eingesetzten Neumaterialien für Granulate, Fasern und Teppichrücken sowie Dämpfungsschichten vorhanden sein können.

Ziel der Kriterienentwicklung für ein Umweltzeichen für Kunstrasenplätze ist es, Kunstrasenplätze zu kennzeichnen, die sich durch eine Verringerung von Mikroplastikemissionen und Schadstoffgehalte auszeichnen, bestimmt Einbauanforderungen erfüllen sowie rezyklierbar sind und/oder ⁠Rezyklate⁠ enthalten und dadurch eine deutliche Verbesserung zum Status-quo darstellen.

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