Das UBA setzt sich schon länger dafür ein, dass die EU-Rahmenrichtlinie 2009/128/EG zum nachhaltigen Einsatz von Pestiziden auf Biozide ausgeweitet wird. Im Moment gilt sie nur für Pflanzenschutzmittel und macht unter anderem Vorgaben zum Verkauf der Produkte und zur erforderlichen Sachkunde von Anwendern. In der aktuellen Studie wurden für folgende Produktarten Vorschläge für die umweltverträgliche Verwendung erarbeitet: Desinfektionsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind, Desinfektionsmittel für den Veterinärbereich, Schutzmittel für Fassaden und Mittel zur Nagetierbekämpfung (Rodentizide). In einer Vorgänger-Studie wurden bereits Insektizide, Holzschutzmittel und Anti-Foulings betrachtet.