Ausgezeichnet werden können Spielzeuge aus Textilien, Holz, Kunststoff, Leder, Papier, Kautschuk sowie Metall.
In Bezug auf die Begrenzung des Schadstoffgehalts geht der „Blaue Engel“ über die gesetzlichen Mindestanforderungen der europäischen Spielzeugrichtlinie hinaus. Der Fokus liegt auf der Vermeidung und Minimierung gesundheitsschädlicher Inhaltstoffe, was auch durch wiederkehrende Prüfungen zu belegen ist. Darüber hinaus sind jedoch auch weitere Stoffe verboten, die der Umwelt schaden können.
Bei der Rohstoffgewinnung sowie in den Endfertigungsstätten der Spielzeugherstellung wird die Einhaltung grundlegender sozialer Kriterien gefordert. Für die Rohstoffgewinnung gelten die sogenannten „ILO-Kernarbeitsnormen“ der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Diese verbieten etwa Zwangs- und Kinderarbeit und schreiben das Recht fest, sich gewerkschaftlich zu organisieren.
Unternehmen, deren Antrag auf den Blauen Engel erfolgreich war, können übrigens sehr einfach auch das Österreichische Umweltzeichen beantragen: Die zuständigen Stellen in Deutschland und Österreich haben das neue Umweltzeichen für Spielzeug gemeinsam entwickelt und verabschiedet, sodass in beiden Ländern dieselben Kriterien gelten.