Kleinbadeteiche
Kleinbadeteiche sind künstlich angelegte Schwimm- und Badteichanlagen im Freien. Die Wasseraufbereitung erfolgt ausschließlich durch natürliche Reinigungsprozesse und durch Filtration. Das Wasser wird nicht desinfiziert.
Kleinbadeteiche sind künstlich angelegte Schwimm- und Badteichanlagen im Freien. Die Wasseraufbereitung erfolgt ausschließlich durch natürliche Reinigungsprozesse und durch Filtration. Das Wasser wird nicht desinfiziert.
Der Begriff „Kleinbadeteich“ wurde ursprünglich aus der österreichischen Bäderhygieneverordnung übernommen. Inzwischen haben sich in Fachkreisen die Begriffe „Freibäder mit biologischer Wasseraufbereitung“ beziehungsweise „Schwimm- und Badeteiche“ weitgehend durchgesetzt, da der Begriff „Kleinbadeteich“ teilweise irreführend ist. Denn „Kleinbadeteiche“ sind nicht immer „klein“. Die Empfehlung des Umweltbundesamtes „Hygienische Anforderungen an Kleinbadeteiche (künstliche Schwimm- und Badeteichanlagen)“ beschäftigt sich mit den hygienischen Anforderungen an die Qualität des Badewassers in Kleinbadeteichen. Sie legt mikrobiologische, chemische und physikalische Anforderungen an das Badewasser fest.
Bei herkömmlichen Badebecken in Frei- oder Hallenbädern wird das Wasser ständig im Kreislauf aufbereitet (gereinigt) und anschließend desinfiziert. Die Desinfektion tötet Krankheitserreger im Badewasser sehr schnell ab, bevor sie von einem anderen Badegast aufgenommen werden können. Dadurch ist es möglich, eine große Zahl von Besucherinnen und Besuchern in einem relativ kleinen Becken baden zu lassen, ohne dass eine besondere Gesundheitsgefahr befürchtet werden muss.
Das Wasser im Schwimm- und Badeteich wird durch die in ihm lebenden Mikroorganismen (Bakterien etc.), durch Phyto- und Zooplankton und durch Wasserpflanzen (Makrophyten) sowie durch Sand- oder Kiesfilter gereinigt, ohne das Wasser zu desinfizieren. Dennoch soll eine Gesundheitsgefahr für die Badenden mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Diese Risikominderung kann bei Kleinbadeteichen nur durch Verdünnung des Wassers erreicht werden. Nach einer Risikoabschätzung des UBA wäre es erforderlich, pro Person 60.000 Liter aufbereitetes Wasser bereitzustellen, um das Teichwasser so stark zu verdünnen, dass es hinsichtlich des Risikos einer Gesundheitsgefährdung durch Krankheitserreger mit aufbereitetem und desinfiziertem Beckenwasser vergleichbar ist. Bei Umsetzung dieser Risikoabschätzung in die Praxis würden die Schwimm- und Badeteichanlagen wegen des sehr hohen Wasserverbrauches jedoch extrem unwirtschaftlich. Wenn im Vergleich zu desinfizierten Beckenbädern ein erhöhtes oder noch hinnehmbares Risiko in Kauf genommen wird, dann kann der Verdünnungsfaktor reduziert werden. Das FLL-Regelwerk der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. sieht den Faktor 1:10 vor. Das heißt pro Badegast sind 10.000 Liter aufbereitetes Wasser bereitzustellen. Die Badegäste sind auf das damit verbundene erhöhte Risiko (Warnhinweis) hinzuweisen.