Trinkwasser verteilen

In einem Wasserwerk aufbereitetes oder direkt einem Hausbrunnen entnommenes Trinkwasser muss bis zum Wasserhahn den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen. Bei seiner Verteilung im Leitungsnetz des Wasserversorgers und in der Trinkwasserinstallation in Gebäuden kommt es mit vielen Materialien in Kontakt. Hierbei darf die Qualität des Trinkwassers nicht beeinträchtigt werden.

Auf die letzten Meter kommt es an

Auf dem Weg vom Wasserzähler zum Wasserhahn kann das Trinkwasser eine Vielzahl von Stoffen aus den Installationsmaterialien aufnehmen. Am bekanntesten ist hier Blei. Das Schwermetall wurde lange Zeit aufgrund seiner guten technischen Materialeigenschaften unter anderem als Werkstoff für Wasserrohre verwendet. Blei löst sich aber zu gesundheitlich bedenklichen Konzentrationen im Wasser und ist als Werkstoff für Trinkwasserinstallationen daher nicht geeignet. Es sollte schnellst möglich und vollständig durch besser geeignete Materialien ausgetauscht werden. Bereits seit 1. Dezember 2013 gilt ein neuer Grenzwert von 10 µg/l für Blei im Trinkwasser. Dieser Wert wird zum 12. Januar 2028 weiter auf 5 µg/l abgesenkt, wodurch sogar einige bisher als trinkwasserhygienisch geeignet eingestufte bleihaltige Legierungen ihre Verwendungserlaubnis verlieren werden. Außerdem sieht die am 24. Juni 2023 in Kraft getretene, novellierte Trinkwasserverordnung ein Verbot von Bleileitungen vor. Demnach sind bis zum 12. Januar 2026 alle Bleileitungen und auch Teilstücke zu entfernen oder stillzulegen.

Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser

Im Bereich der Trinkwasserinstallation kommen eine Vielzahl an Werkstoffen und  Materialien – wie Kunststoffe und Metalle für Rohre, Dichtungsmaterialien und Armaturen – zur Anwendung, aus denen sich Stoffe im Trinkwasser lösen und so dessen Qualität beeinträchtigen können. Besonders organische Stoffe können zudem das Wachstum von Bakterien begünstigen und zu einer mikrobiellen Verkeimung des Trinkwassers führen.

Ausführung und Planung der Trinkwasserinstallation

Aber auch Planung, Ausführung und Betrieb einer Trinkwasserinstallation sind für die Qualität des Wassers entscheidend. Unnötig lange Rohrleitungen, nicht durchflossene „tote“ Leitungsstränge, wenig genutzte Rohrabschnitte, schlecht wärmeisolierte Rohre und zu niedrige Temperaturen bei der Warmwasserbereitung verschlechtern die Qualität des Trinkwassers. Planung und Ausführung einer Trinkwasserinstallation sollte unbedingt durch Fachbetriebe erfolgen.

Erhalt der Trinkwasserqualität durch Nutzerinnen und Nutzer

Als Nutzerin und Nutzer können Sie auch einiges für den Erhalt der Trinkwasserqualität tun, in dem Sie abgestandenes Wasser (Stagnationswasser) ablaufen lassen, wenig genutzte Leitungsabschnitte regelmäßig durchspülen und den Betreiber (Eigentümer, Verwaltung) auf Missstände aufmerksam machen.

Anforderungen an Materialien und Werkstoffe

Das Umweltbundesamt hat mit der im Dezember 2012 geänderten Trinkwasserverordnung (TrinkwV) die Aufgabe erhalten, die Anforderungen an Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser in Form von verbindlichen Bewertungsgrundlagen festzuschreiben.

Zuvor hatte das Umweltbundesamt verschiedene Leitlinien und Empfehlungen ohne Rechtverbindlichkeit für organische Materialien veröffentlicht.

Die bisherigen nationalen Regelungen werden ab dem 31. Dezember 2026 durch einen neuen EU-Rechtsrahmen für Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser abgelöst.

Zertifizierung der Produkte im Kontakt mit Trinkwasser

Das Umweltbundesamt lässt keine Produkte zu und führt auch keine Zertifizierung durch, sondern erarbeitet die grundlegenden und speziellen Anforderungen zur hygienischen Beurteilung von Werkstoffen und Materialien. Neben den hygienischen Anforderungen müssen die Bauteile der Wasserversorgungsanlagen auch technische Ansprüche erfüllen. Die Einhaltung der Anforderungen kann durch ein Zertifikat eines für den Trinkwasserbereich akkreditierten Zertifzierers erbracht werden.

Nickelabgabe von verchromten Trinkwasserarmaturen und anderen Bauteilen

Verchromte Trinkwasserarmaturen und andere Bauteile können Nickel in das Trinkwasser abgeben. Dies kann zu einer Überschreitung des Nickelgrenzwertes in der S1-Probe entsprechend der Probennahmeempfehlung führen.

Probennahmeempfehlung

Für die Bewertung der metallenen Verunreinigungen des Trinkwassers, die aus Werkstoffen stammen, sind die einschlägigen Grenzwerte der Trinkwasserverordnung zu berücksichtigen. Zur Ermittlung des Wochenmittelwertes für die Parameter Kupfer, Blei und Nickel der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gab das Umweltbundesamt eine Probennahmeempfehlung heraus.

Für die Beurteilung weiterer materialbürtiger Kontaminationen des Trinkwassers hat das Umweltbundesamt die Empfehlung "Beurteilung materialbürtiger Kontaminationen des Trinkwassers" herausgegeben.

Erklärfilm: Trinkwasserinstallation - Auf die letzten Meter kommt es an

Erklärfilm: Trinkwasserinstallation - Auf die letzten Meter kommt es an

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