Neben gesundheitlich unbedenklichen Stoffen kann Trinkwasser auch solche enthalten, die gesundheitlich bedenklich sein können. Nach der Trinkwasserverordnung dürfen im Trinkwasser chemische Stoffe aber nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen.
Stoffe im Trinkwasser
Trinkwasser wird aus natürlichen Vorkommen gewonnen und enthält Stoffe, die aus dem Boden gelöst oder in das Wasser eingetragen wurden. Durch die Trinkwasseraufbereitung und den Transport zum Konsumenten können zusätzlich Stoffe in das Wasser gelangen.
Unter anderem ist es die Aufgabe der Toxikologie, Stoffe hinsichtlich ihres gesundheitsgefährdenden Potenzials für den Menschen zu bewerten. Für das Trinkwasser werden Höchstkonzentrationen solcher Stoffe benannt, die gesundheitlich unbedenklich sind.
Toxikologische Grenzwerte
Toxikologen unterscheiden dabei zwischen einer lebenslangen (gesundheitlicher Leitwert) und einer zeitlich kürzeren geduldeten Belastung durch eine Substanz (Maßnahmewert). Gesundheitlich vorsorgliche Bewertungen berücksichtigen zudem mögliche Kombinationswirkungen mehrerer Stoffe, besondere Risikogruppen (z. B. Säuglinge), Anreicherungen im Körper, die Vermeidbarkeit der Verunreinigungen sowie die Möglichkeiten ihrer Reduzierung oder Entfernung bei der Trinkwasseraufbereitung.
Stoffe ohne vollständige toxikologische Bewertung werden auf Basis der vorhandenen Daten unter der Gesichtspunkt der gesundheitlichen Vorsorge bewertet. Dabei wird der „gesundheitliche Orientierungswert (GOW)“ abgeleitet. Abhängig vom Wirkmechanismus wird der Wert in einem Bereich von 0,01 bis 3,0 µg/l festgelegt. Der GOW wird so niedrig angesetzt, dass auch bei lebenslanger Aufnahme der betreffenden Substanz kein Anlass zur gesundheitlichen Besorgnis besteht.
Ästhetische und technische Grenzwerte
Neben toxikologisch bedingten Grenzwerten gibt es auch technisch oder ästhetisch begründete Grenzwerte. So kann es zum Beispiel durch Mangan in Konzentrationen oberhalb von 50 µg/l (0,050 mg/l) zu Verschlammungen im Verteilernetz kommen, lange bevor eine gesundheitliche Besorgnis besteht. Auch der Grenzwert von Eisen (0,2 mg/l) hat in erster Linie ästhetische Motive. Ab einer Konzentration von 0,5 mg/l kommt es einerseits zu einer geschmacklichen Beeinträchtigung und anderseits nach Luftzufuhr zu einer Braunfärbung („Rost“) des Wassers.
Aufgaben des UBA
Das Umweltbundesamt beteiligt sich in den zuständigen nationalen Gremien an der Beantwortung grundsätzlicher Fragen zur toxikologischen Einstufung von Stoffen. Dies geschieht auf Basis der Gefahrstoffverordnung und der EU-Richtlinie 67/548/EWG. Die Ergebnisse fließen erforderlichenfalls in die Anwendung der gesundheitsrelevanten Teile des Bundes-Bodenschutzgesetzes und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ein.
Wichtigstes Ziel ist, dass Stoffe, die einen hohen Nutzen haben, aber die Umwelt und damit das Trinkwasser nicht oder nur gering belasten, durch gesetzliche Regelungen bevorzugt werden. So lässt sich verhindern, dass sich unerwünschte Stoffe im Wasserkreislauf anreichern und für die Trinkwasserhygiene bedenklich Konzentrationen erreichen.